Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe?
Für Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren an. Wenn Sie zu wenig Geld haben, übernimmt die Prozesskostenhilfe für Sie  ganz oder teilweise den Teil der Gerichtskosten, den Sie zahlen müssen und die Kosten für Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt.
Die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite müssen Sie aber selbst zahlen, soweit Sie den Prozess verlieren.

Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Verfahrenskostenhilfe heißt die Prozesskostenhilfe in bestimmten Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei Prozessen im Familienrecht wird Ihnen dieser Begriff begegnen. Weiterlesen

Beratungshilfe

Außergerichtliche rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung für Menschen, die zu wenig Geld haben, um eine Anwältin oder einen Anwalt bezahlen zu können

Beratungshilfe bedeutet , dass Sie anwaltlichen Rat und außergerichtliche rechtliche Vertretung bekommen, auch wenn Sie sich das nicht leisten können. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt wird bei Bedarf, ohne Mehrkosten für Sie, auch gegenüber Dritten tätig.  Zum Beispiel schreibt sie oder er einen Widerspruch gegen einen Bescheid oder einen Brief an eine Firma, die Geld von Ihnen verlangt.

Beratungshilfe wurde früher häufig für das Sozialrecht oder das Steuerrecht abgelehnt. Doch nach heutiger Rechtsprechung wird Ihnen auch hier Beratungshilfe gewährt.
Erzählen Sie es weiter!  Holen Sie sich Hilfe bei Problemen

– im Sozialrecht (z. B. „Hartz IV“, Sozialhilfe)
– Steuerrecht (z.B. Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz)
– Zivilrecht (z. B. Kaufrecht, Mietrecht,Familienrecht, Erbrecht)
– Arbeitsrecht
– Verwaltungsrecht (z. B. BAFöG, Schulrecht),
– und sogar im Verfassungsrecht (z. B.Verfassungsbeschwerden). Weiterlesen

Widerspruch

Gegen Bescheide im Sozialrecht müssen Sie bevor Sie Klagen in der Regel einen Widerspruch bei der betreffenden Behörde einlegen. Auf Ihrem Bescheid sollte stehen, innerhalb welcher Frist das geschehen soll.

Im Sozialrecht ist für Sie als Betroffene Person das Widerspruchsverfahren gegen einen fehlerhaften Bescheid kostenlos. Auch dann, wenn Sie das Widerspruchsverfahren verlieren sollten, fallen für Sie keine Verfahrensgebühren an.

Sie können auch schon im Widerspruchsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Sie sich dies nicht leisten können, können Sie gegebenenfalls im Rahmen der Beratungshilfe anwaltliche Beratung und Vertretung inn Anspruch nehmen. Für Sie fallen dann nur 10 € (ab 1.8.2013 sind es 15 €!) für die Anwaltstätigkeit an.

SGB II

Mit SGB II wird das zweite Sozialgesetzbuch abgekürzt. Es regelt die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Alg 2, gemeinhin bekannt als Hartz 4.
Das ist also gemeint, wenn von Leistungen nach dem SGB II die Rede ist.

Update: Ab 01.01.2023 ist das „Ende von Hartz 4“ von der Ampelregierung geplant. Es wird weiterhin Leistungen nach dem SGB II geben und auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende, aber die Leistung, die heute ALG 2 ( = Arbeitslosengeld 2) heißt wird umbenannt in Bürgergeld.

Erinnerung gegen die Ablehnung der Beratungshilfe

Häufiger als noch vor wenigen Jahren wird bei den Rechtsantragsstellen die Beratungshilfe abgelehnt. Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, sich diese aber nicht leisten können, und Sie werden bei Gericht von der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger weggeschickt, so sind Sie nicht rechtslos:
Schickt man Sie nur mündlich weg, so bestehen Sie auf eine schriftliche Entscheidung. Gegen diese können Sie dann vorgehen. Was beim Bescheid einer Sozialbehörde der Widerspruch ist heißt bei der Versagung der Beratungshilfe Erinnerung. Sagen Sie bei der Rechtsantragsstelle, dass Sie die Erinnerung gegen die Ablehnung der Beratungshilfe einlegen möchten und dass diese zu Protokoll genommen werden soll.
Dann muss ein Richter/eine Richterin entscheiden.

Was nicht geht: Sie können keine Beratungshilfe für das Erinnerungsverfahren wegen Ablehnung der Beratungshilfe als Solches bekommen.

Das das Recht auf Beratungshilfe auch durchsetzbar ist, sollte alle interessieren,  die wert darauf legen, dass der Rechtsstaat für alle gilt: Unabhängig von Einkommen und Vermögen.