Wenn Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld 1 bekommen oder bei Hartz IV werden Sie früher oder später Bekanntschaft machen mit dem Wort Eingliederungsvereinbarung (EGV). Legt man Ihnen ein mit diesem Wort überschriebenes Schriftstück vor, unterschreiben Sie bitte nicht einfach. Weiterlesen
Archiv für den Monat: Oktober 2013
Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid
Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Dass dies Grundrechte verletzt, meint auch das Sozialgericht Schleswig.
Heute traf hier vorab per Fax die Entscheidung im Eilverfahren gegen den Eingliederungsbescheid ein. (Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER) Weiterlesen