Hintergrundinformationen von Rechtsanwältin Milazzo zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24.07.2018 Az.: 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 zur Fixierung von Menschen in der Psychiatrie
„Fehlende Einsichtsfähigkeit lässt den Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht entfallen.“ Das schreibt das BVerfG in seiner Begründung dafür, dass Menschen nicht länger als eine halbe Stunde ohne richterlichen Beschluss in der Psychiatrie mit Gurten so festgebunden werden dürfen, dass sie sich nicht mehr bewegen können. Doch was bedeutet das eigentlich? Weiterlesen