Wir bekommen wahrscheinlich bald eine neue Regierung. Diese will das Bürgergeld umbenennen. Außerdem will sie das Geld bei wiederholter Arbeitsverweigerung ganz streichen. Aber wäre das nicht verfassungswidrig?
Die CDU, die CSU und die SPD führen zur Zeit Koalitionsverhandlungen. Sie wollen bald Deutschland regieren.
Die Grundlage für die Verhandlungen ist ein Sondierungspapier. Darin stehen unter anderem diese Sätze:
„Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen. Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten.“
Hier geht es um die neue Grundsicherung. Die neue Regierung will damit das Bürgergeld ersetzen. Viele wissen nicht:
Welche Verschärfung ist eigentlich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar?
Das Bundesverfassungsgericht sieht es so:
Es kann verfassungsgemäß sein, existenzsichernde Leistungen komplett zu streichen. Dafür müssen aber diese Voraussetzungen vorliegen:
- Der Mensch weigert sich, eine aktuell verfügbare zumutbare Arbeit anzunehmen.
- Diese Arbeit würde tatsächlich die Existenz sichern.
Das wusste auch die Ampelregierung. Sie hat deswegen schon zum 28.03.2024 ein Gesetz eingeführt:
Die Jobcenter können schon seitdem den Regelsatz beim Bürgergeld komplett streichen.
Voraussetzung:
Der Mensch weigert sich, eine konkret verfügbare zumutbare Arbeit anzunehmen.
Sogar das jetzige Gesetz hält sich schon nicht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im aktuell gültigen Gesetz fehlt nämlich etwas:
Die verweigerte Arbeit muss wirklich die Existenz sichern können.
Darum kann es jetzt schon zu verfassungswidrigen Sanktionen kommen: Wer einen Job verweigert, der nicht zum Leben reicht, kann den Regelsatz gestrichen kriegen.
Wie kann eine neue Regierung das noch verschärfen?
Das kann die neue Regierung einführen:
- Jobcenter dürfen nicht nur den Regelsatz streichen, sondern alles. Dazu gehört auch das Geld für die Wohnung, für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
- Das geht aber nicht als Strafe!
- Es geht nur, solange ein Mensch eine konkret verfügbare zumutbare Arbeit annehmen könnte, die zum Leben reichen würde.
Und wenn sich die neue Regierung daran nicht hält?
Dann ist das verfassungswidrig. Wenn Sie eine verfassungswidrige Sanktion bekommen, können Sie dagegen einen Widerspruch einlegen. Wenn der abgelehnt wird, können Sie klagen. Dabei kann ich Ihnen als Rechtsanwältin helfen.