Sie arbeiten und nehmen alle Ihnen zustehenden Sozialleistungen in Anspruch? Dann haben Sie immer mehr Einkommen zur Verfügung als Menschen, die nicht arbeiten und nur Bürgergeld beziehen, genau wie heute schon bei Hartz 4. Wenn Sie aber darauf verzichten, Ihre Ansprüche auf aufstockende Sozialleistungen geltend zu machen, kann es Ihnen leicht passieren, dass Sie weniger Einkommen haben als Menschen, die nur von Bürgergeld leben.
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Bürgergeld statt Hartz 4: Was ändert sich?
Der 01.01.2023 soll das „Ende von Hartz 4“ werden. Das bisherige Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) wird zusammen mit dem Sozialgeld umbenannt in Bürgergeld. Vieles bleibt trotz Umbenennung gleich. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Allgemeinverfügung wegen Corona
In Sachsen wurde eine Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt. Enthalten ist auch eine Liste der triftigen Gründe. In dieser Liste heißt es unter anderem: „Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs“ sei ein triftiger Grund. Doch was heißt das? Kann ich mich wehren, wenn die Polizei mich beim Sport treiben anspricht und strafrechtliche Maßnahmen gegen mich ankündigt? Weiterlesen
Die Freiheit der Person: Ein Menschenrecht für alle
Hintergrundinformationen von Rechtsanwältin Milazzo zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24.07.2018 Az.: 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 zur Fixierung von Menschen in der Psychiatrie
„Fehlende Einsichtsfähigkeit lässt den Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht entfallen.“ Das schreibt das BVerfG in seiner Begründung dafür, dass Menschen nicht länger als eine halbe Stunde ohne richterlichen Beschluss in der Psychiatrie mit Gurten so festgebunden werden dürfen, dass sie sich nicht mehr bewegen können. Doch was bedeutet das eigentlich? Weiterlesen
Plädoyer für Selektionsfreiheit im deutschen Schulsystem
Ein Kommentar von Rechtsanwältin Luisa Milazzo
zur Entscheidung des Landgerichts Köln vom 17.07.2018, Az: 5 O 182/16 wegen Amtshaftung für fehlerhafte Beschulung an einer Förderschule für geistig Behinderte
Alltag in Deutschland: Ein Kind wird als geistig behindert eingestuft und einer Förderschule zugewiesen. Später zeigt sich, dass in diesem Menschen weit mehr steckt, als die damaligen Gutachten vermuten ließen. Der mittlerweile Erwachsene schafft seinen Hauptschulabschluss mit guten Ergebnissen. Neu in Deutschland: Ein Gericht entscheidet, dass dieser Mensch Anspruch auf Schadenersatz hat, weil er seinen Weg lange Zeit nicht gehen durfte. Weiterlesen