Einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte ist möglich

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 3. September 2014 (Az. S 35 AS 2893/14 ER) findet sich an verschiedenen Stellen im Internet die Aussage, einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakte von Jobcentern sei nicht möglich. Das ist falsch! Natürlich ist einstweiliger Rechtsschutz gegen solche Verwaltungsakte auch nach dieser Entscheidung weiterhin möglich.  Weiterlesen

Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Dass dies Grundrechte verletzt, meint auch das Sozialgericht Schleswig.

Heute traf hier vorab per Fax die Entscheidung im Eilverfahren gegen den Eingliederungsbescheid ein. (Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER) Weiterlesen

Hartz IV für EU-Ausländer

Derzeit werden häufig die Hartz-IV-Anträge von nichtdeutschen EU-Bürgern abgelehnt mit Hinweis auf den sogenannten „Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen“ bzw. wegen § 7 Abs.1 Satz 2 Nr.2 SGB II. Doch wenn das Jobcenter die Leistungen ablehnt, können Sie sich oft erfolgreich wehren mit einer Klage und einem Eilverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht.

Das SGB II schließt auch EU-Bürger pauschal vom Arbeitslosengeld 2 (sogenanntes Hartz IV) aus, wenn sie nur zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sind bzw. sich hier aufhalten. Das ist zwar nationales Recht, widerspricht aber gültigem EU-Recht.

Das sehen auch viele Sozialgerichte genauso:

Das Landessozialgericht Chemnitz zum Beispiel „geht davon aus, dass dieser Ausschlusstatbestand [Anm d. Verfasserin: gemeint ist der § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II] gegen höherrangiges Recht, nämlich Artikel 18 und 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bzw. den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 […] verstößt, soweit freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger betroffen sind…“(Beschluss LSG Chemnitz Az L7 AS 965-13 B ER). Weiterlesen

Sanktionen wegen krankheitsbedingter Schusseligkeit?

SG Detmold: Jobcenter-Meldeversäumnis wegen AD(H)S bleibt sanktionsfrei

Für Menschen mit psychischen Problemen ist es oft schwer oder sogar überfordernd, die Anforderungen zu erfüllen, die das Jobcenter stellt, damit die Sozialleistungen ausgezahlt werden. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt oft weniger Geld. Manchmal werden auch Leistungen komplett gestrichen oder zunächst einbehalten. Doch wer wirklich krankheitsbedingt, trotz aller möglichen Anstrengungen, es nicht schafft, zu tun, was verlangt wird, kann sich gegen Sanktionen und Einstellung von Leistungen wehren!

 

Dies zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold: Im Urteil vom 24. August 2010 mit dem Aktenzeichen S 8 AS 302/09 hat das Gericht sinngemäß entschieden, dass eine Sanktion wegen eines verschusselten Termins beim Jobcenter zurückgenommen werden musste. Denn der Kläger litt unter AD(H)S und hatte sich den Termin falsch im Kalender notiert. Weiterlesen