Ein Eingliederungsverwaltungsakt ist eine behördliche Entscheidung, die erlassen werden kann, wenn eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden kann oder die Behörde es nicht sinnvoll findet, sie abzuschließen.
Sie wird auch „die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt“ genannt.
Er regelt, was eine Person die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bekommt tun muss, um künftig genug Geld zu haben, um diese Sozialleistung nicht mehr zu brauchen. Zum Beispiel kann er dazu verpflichten, Bewerbungen nachzuweisen oder an einer Maßnahme teilzunehmen, die helfen soll, Arbeit zu finden. So ein Verwaltungsakt kann aber auch zu allem Möglichen sonst verpflichten, was dazu führt, dass man künftig keinen Anspruch mehr auf die Sozialleistung hat.
Eigentlich sollen Behörde und Leistungsempfänger in einem Vertrag vereinbaren, wie die Behörde dabei hilft, dass man die Sozialleistung nicht mehr braucht und was der Leistungsempfänger tut, um aus dem Sozialleistungsbezug heraus zu kommen. Es soll also eine Selbstverpflichtung sein, die der betroffenen Person hilft, sich künftig selbst zu helfen. Zusätzlich soll damit die Behörde sich zu bestimmten Unterstützungsleistungen verpflichten, damit sich die betroffene Person darauf verlassen kann.
Dies soll eigentlich einvernehmlich vereinbart werden, damit etwas herauskommt, was der betroffenen Person wirklich hilft.
Die Praxis sieht und sah aber oft leider ganz anders aus: Die Behörde, also die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter legt einen Vertrag vor, in dem irgendwelche Pflichten und praktisch keine Unterstützungsleistungen stehen. Die Pflichten sind oft nicht hilfreich für die Leute. Sie sollen sich z.B. auf Stellen bewerben, die es nicht gibt oder an Maßnahmen teilnehmen, die ihre Qualifikation nicht erhöhen. Die Jobcenter und die Arbeitsagentur waren und sind nämlich damit überfordert, es so zu machen, wie es eigentlich laufen sollte.
Damit die Leute trotzdem so einen Vertrag unterschreiben wurden sie früher dazu gezwungen. Unterschrieben sie nicht, so wurden ihre Leistungen gekürzt. Mehrere Gerichte hielten dies für unrechtmäßig.
Daraufhin wurden die Gesetze im Jahr 2011 entsprechend geändert. Heute muss niemand mehr eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Um die Leute aber dennoch zu irgendwelchen Dingen zwingen zu können, gibt es heute die Möglichkeit, dass die Behörde einen Eingliederungsverwaltungsakt erlässt. Dieser ist eine einseitige Entscheidung der Behörde, die den Bürger zu etwas verpflichtet und man kann dagegen Widerspruch einlegen und klagen, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel über die Eingliederungsvereinbarung.