Eingliederungsvereinbarung (EGV)

Wenn Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld 1 bekommen oder bei Hartz IV werden Sie früher oder später Bekanntschaft machen mit dem Wort Eingliederungsvereinbarung (EGV). Legt man Ihnen ein mit diesem Wort überschriebenes Schriftstück vor, unterschreiben Sie bitte nicht einfach. 

Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein sogenannter „öffentlich rechtlicher Vertrag“. Abgekürzt wird sie mit den drei Buchstaben EGV. Er soll geschlossen werden zwischen der Person, die das Geld vom Amt bekommt und dem betreffenden Amt. Nach dem Gesetz ist vorgesehen, dass in diesem Vertrag geregelt werden soll, was der betroffene Mensch tun soll, um wieder Arbeit zu finden, bzw. um besser bezahlte Arbeit zu finden, sowie was das Amt macht, um die Person dabei zu unterstützen.

Damit soll Druck ausgeübt werden auf die Leute, die Leistungen empfangen, damit diese etwas tun, um kein Geld mehr vom Staat zu brauchen. Die Leistungsempfänger sollen sich freiwillig verpflichten zu bestimmten Tätigkeiten und im Gegenzug soll das Amt sich verpflichten, dabei zu helfen. Wer so eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibt verpflichtet sich damit, die darin stehenden Pflichten zu erfüllen. Gleichzeitig stimmt er oder sie damit zu, dass das Geld gekürzt wird, wenn er oder sie eine der enthaltenen Pflichten nicht erfüllt. (Sanktion)

Eine solche Kürzung (Sanktion) ist oft für die Betroffenen schlimm: Typische Folge sind zunächst meist Schulden, weil die Menschen sich etwas leihen müssen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Später kann es auch zu Mietschulden, abgeklemmtem Strom, abgestellter Heizung, kaputter Kleidung, die nicht ersetzt werden kann sowie sogar zu Wohnungslosigkeit kommen.

Bitte beachten Sie: Es ist eine freiwillige Verpflichtung, d.h. Sie erklären sich einverstanden, wenn Sie unterschreiben. Und weil Sie sich mit Ihrer Unterschrift einverstanden erklären, können Sie nicht mehr einfach mit Widerspruch und Klage dagegen vorgehen. Gegen eine Eingliederungsvereinbarung zu klagen gelingt nur in seltenen Fällen.

Man darf Sie nicht zwingen zu unterschreiben. Wenn das jemand versucht ist das nicht rechtmäßig. Lassen Sie sich das deshalb nicht gefallen. Sie müssen wirklich nicht unterschreiben! Egal was man Ihnen androht.

Alles was Ihnen passieren darf, wenn Sie nicht unterschreiben ist, dass man Ihnen einen Bescheid gibt oder schickt, der sich „Eingliederungsbescheid“ oder „Verwaltungsakt zum Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung“ oder ähnlich nennt. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen und klagen, sowie im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes dagegen vorgehen, weil es meistens schnell gehen muss.

Sie stehen damit besser da als mit einer von Ihnen unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung, weil Sie sich gegen den Bescheid/Verwaltungsakt viel effektiver wehren können. Im Amt versucht man Ihnen vielleicht klar zu machen, es sei besser, zu unterschreiben, aber das stimmt nicht.

Merken Sie sich also zum Wort Eingliederungsvereinbarung: Nicht unterschreiben! Sonst berauben Sie sich selbst wirksamer Möglichkeiten, sich zu wehren.

25 Gedanken zu „Eingliederungsvereinbarung (EGV)

  1. Also ich habe sie schon nach dem 26.6.2013 Unterschrieben und wuste vorher nicht warum?Kann man noch dagegen vor gehen?
    Mit freundlichen Grüßen K.Gozdz

  2. Sie können bei Sanktionen manchmal noch etwas unternehmen, auch, wenn diese auf einer unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung beruhen. Um zu prüfen, ob das dann im konkreten Fall auch möglich ist können Sie Beratungshilfe beantragen und sich dann anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen.

  3. Den Ausführungen zu dem Thema ist rechtlich nichts hinzuzufügen, ich rate in der Beratung immer:

    „Im Zweifel nicht unterschreiben und Verwaltungsakt in Kauf nehmen: Denn gegen die eigene Unterschrift zu klage ist ungleich schwerer als gegen einen Befehl der Sozialverwaltung“

    In meiner Beratungspraxis hat es sich als hilfreich erwiesen, den Betroffenen zu raten, den Sachbearbeiter um Bedenkzeit zu bitten und ein Exemplar des EGV-Entwurfs mit nach Hause zu nehmen. Das Argument, dass man noch nie etwas sofort unterschrieben habe und Ruhe zum Lesen braucht, ist in dieser Situation durchaus sinnvoll

  4. Sehr geehrte Frau Milazzo,
    ich nehme nun schon das zweite mal in Folge an einer Maßnahme, die jeweils ein halbes Jahr läuft, vom Jobcenter teil. Die zweite Maßnahme hab ich freiwillig angetreten, in der Hoffnung das ich da Hilfe bekomme, die dann aber nicht so ablief wie ich es mir erhofft habe. Ich möchte nun aber auch nicht weiter auf mein spezielles Problem eingehen, da dies schon mehr in eine Rechtsberatung geht. Meine Frage ist eine andere. Die Maßnahme läuft nun Anfang Dezember aus und mir wurde letzte Woche von unserer Sozialpädagogin mitgeteilt, das in Erwägung gezogen wird, das die Maßnahme für mich verlängert werden soll, worin ich allerdings keinen Sinn sehe, da wie schon erwähnt für mein spezielles Problem keine Lösung gefunden wurde. Ich muss nun nächste Woche zum Jobcenter und gehe stark davon aus, das ich eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss. Meine Frage ist nun, muss ich die Unterschreiben, wenn da drin steht das ich die Maßnahme noch länger machen muss? Es wäre schön wenn Sie mir da weiter helfen könnten.
    Mit freundlichen Grüßen M. Deutsch

  5. Sehr geehrte Frau Deutsch,
    wie ich oben im Artikel schrieb muss niemand eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Das gilt natürlich auch für Sie.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Luisa Milazzo
    Rechtsanwältin

  6. Sehr geehrte Frau Milazzo,

    wenn ich das recht verstehe, dient die EGV lediglich dazu Sanktionen erst zu ermöglichen? Was den Verdacht unterstreichen würde den ich zuletzt erhalten habe, als man mir eine völlig unreflektierte EGV mitgab, und behauptete sie sei die Grundvoraussetzung für die Annahme eines ALG II Antrages (War bis dahin selbstständig und jetzt auf Grund eines Herzinfarktes … naja).

    Habe ich das so richtig verstanden?

    Mit den besten Grüßen
    I. Jäckels

  7. Sehr geehrter Herr Jäckels,
    man kann schon auch ohne Eingliederungsvereinbarung sanktioniert werden.
    Die Eingliederungsvereinbarung oder ein diese ersetzender Verwaltungsakt legen aber noch weitere Pflichten fest, bei deren Verletzung man sanktioniert werden kann. Das ist ja nicht so schlimm, wenn es Pflichten sind, die man gern freiwillig erfüllt, weil einen das im Leben weiterbringt. Leider sind es aber nicht selten weniger sinnvolle Pflichten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Luisa Milazzo
    Rechtsanwältin

  8. ich war bei einen anwalt ,der hat mir gesagt ich soll die eingliederungsvereinbarung unterschreiben,da es sonst zum verwaltungsakt kommen kann und ich so oder so sanktionen bekommen kann.was soll ich jetzt machen? ich habe bis jetzt gedacht sanktionen sind verfassungswidrig.bin total verunsichert

  9. ich möchte noch hinzufügen das ich die eingliederungsvereinbarung per post zugesendet bekommen habe.es steht drinnen wie mit mir besprochen,es wurde aber nichts mit mir besprochen, da ich seit 1 jahr krankgeschrieben bin und ich seit 1 jahr meinen sb nicht zu sehen und zu sprechen bekam..

  10. also der anwalt hat das gesagt,toll,also ist alles was ich im internet gelesen habe ,gelogen oder was?

  11. ich soll ausserdem einen gesundheitsfragebogen ausgefüllt an meinen fallmanager schicken und meinen arzt von der schweigepflicht entbinden. die abgabe ist freiwillig,ich möchte das nicht,was passiert wenn ich diesen gesundheitsfragebogen nicht abgebe?

  12. Man kann über eine Eingliederungsvereinbarung sanktioniert werden, aber auch über einen Verwaltungsakt, den man bekommt, wenn man nicht unterschreibt. Der Vorteil ist aber eben, beim Verwaltungsakt, dass dieser mit Widerspruch und Klage gegebenenfalls angegriffen werden kann. Ein Verwaltungsakt ist deshalb nicht schlechter, sondern besser als eine Eingliederungsvereinbarung.
    Konkrete Rechtsberatung kann ich hier über die Kommentare nicht geben und kann daher hier auch keine Auskunft erteilen, ob Sie den Gesundheitsfragebogen abgeben müssen. Kokrete Rechtsberatung können Sie erhalten, wenn Sie sich per Email oder Telefon an mich wenden, dann allerdings kostenpflichtig – gegebenenfalls über einen Beratungshilfeschein (kostet dann nur 15 €).

  13. Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage – Ich bin kein Anwalt, aber was ist eine „Gesellschaft des Öffentlichen Rechts“?? 😉

  14. Hallo Frau Milazzo,
    ich war gestern das erste mal bei der Agentur zum Beratungsgespräch, ich bin bei diesem Thema ein absoluter newbie nach knapp 20Jahren als Angestellter. Eigentlich wollte ich zum Thema Gründungszuschuss erkundigen, aber zurück kam ich mit einem EGV (nicht unterschrieben). Der Berater hat mich weder über den Ablauf (meine Arbeitslosigkeit startet am 1.4.) noch über den EGV informiert und den Gründungszuschuss hat er mir nebenbei ausgeredet (seine Begründungen konnte ich bei Internetrecherechen nicht nachvollziehen). Ich bin nun etwas ratlos darüber wie ich weiter verfahren sollte. Ich habe per E-Mail einen Termin zur Beratung des Gründerzuschusses erbeten, aber soll ich nun Widerspruch gegen den EGV einreichen? Müssen generell alle Anfragen schriftlich (per Post) erfolgen?
    Vielen Dank und Grüße,
    Stephan K.

    • Guten Tag Herr K

      hier über die Kommentarfuktion kann ich keine konkrete Rechtsberatung leisten.
      Die Kommentarmöglichkeit ist dafür da, dass Leser über die Themen der Artikel diskutieren können.
      Für online-Beratung wenden Sie sich gegebenenfalls bitte direkt an mich per Email oder Telefon.
      Dies kostet natürlich dann auch etwas. Sollten Sie sich das nicht leisten können könnte
      Beratungshilfe in Betracht kommen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Luisa Milazzo
      Rechtsanwältin

  15. hab ich das jetzt richtig verstanden keine egv unterschreiben

  16. Hinweis von Rechtsanwältin Milazzo:
    Die Hinweise in diesem Kommentar entsprechen nicht meiner Ansicht und sind zu einem beträchtlichen Teil auch falsch. Insbesondere kann ich überhaupt nicht zur Unterschrift auf eine EGV „unter Vorbehalt“ raten. Es ist außerdem falsch, dass das was der Kommentierende hier schreibt „reicht, damit Ihr von denen in Ruhe gelassen wird“.
    Eine EGV mit deren Inhalt Sie nicht ausdrücklich einverstanden sind sollten Sie überhaupt nicht unterschreiben, auch nicht unter Vorbehalt! Und das zitierte Urteil des Bundesverfassungsgericht schützt niemanden einfach so vor Sanktionen! So einfach ist die Welt nicht. Hätte der Kommentator recht, so gäbe es längst keine Sanktionen mehr.
    Richtig ist lediglich: Niemand muss eine EGV unterschreiben. Dass man allerdings sich einfach so gegen Sanktionen schützen kann wie es der Kommentator schildert ist falsch und die Berücksichtigung seiner Ratschläge insoweit gefährlich.

    3.6.2014
    Luisa Milazzo
    Rechtsanwältin

    Hier nun der Kommentar:

    Hallo an Alle.

    Ich beschäftige mich schon etwas länger mit der Thematik Hartz 4, da ich selber von betroffen bin. Habe die letzte Zeit durch Recherche im Internet sehr viel Wissen im Bereich Sozialrecht erlangt.

    1: Niemand muss in Deutschland Verträge unterschreiben (EGV`s sind öffentlich-rechtliche Verträge oder auch Abtrittserklärungen vom Grundgesetz der BRD)!
    2: Oder man unterschreibt die EGV`s mit folgendem Satz:
    Unterschrift unter Vorbehalt,
    (1) der rechtlichen Prüfung,
    (2) dass das Grundgesetz in keinster Weise
    außer Kraft gesetzt bzw. eingeschränkt wird.
    Wenn Ihr mit diesem Satz unterschreibt, können die Jobcenter keine Sanktionen verhängen, da die EGV formal unterschrieben wurde aber mit diesem Zusatz. Die EGV befindet sich dann im Schwebezustand. Ein Verwaltungsakt können die nicht schicken. Ihr müsst dann nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (Sozialgerichtsgesetz) eine Feststellungsklage gegen diese EGV erheben. Am besten mit einem Anwalt.
    3: Immer einen Zeugen zum Amt mitnehmen (Beistand) nach § 13 Abs. 4 SGB X.
    4: Ihr habt freie Berufswahl in Deutschland!
    5: Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vom 09.02.2010 besagt,
    dass das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf.
    6: Die Eingliederungsvereinbarung bezieht sich immer auf den § 15 SGB II. Kommt die EGV
    nicht zustande soll der VA (Verwaltungsakt) nach “ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II in Kraft treten.
    Im § 15 steht überall das Wort „soll“ geschrieben. „Soll“ heisst soviel wie „kann“, muss aber
    nicht. Wenn es ein „muss“ wäre die EGV zu unterschrieben, stünde da „ist“. Niemand darf
    nämlich zu einer Unterschrift gezwungen werden.
    Das hier sind nur wenige Beispiele, die ich euch genannt habe, die Jobcenter ausser Kraft zu setzen. Es gibt noch zig andere Möglichkeiten. Das was ich Euch hier erklärt habe, reicht, damit Ihr von denen in Ruhe gelassen wird. Die können Euch gar nichts. Die müssen nur die Statistik beschönigen und Euch versklaven. Denkt dran: Wir haben ca. 15 Millionen Menschen in der BRD, die ganz oder teilweise erwerbslos sind. Dagegen haben wir ca. 1 Million Arbeitsstellen.

  17. Ich finde es sehr gut, dass im Internet mehr und mehr aufgeklärt wird. Jedoch finde ich nichts konkretes zu meinem Fall 🙁 und hoffe nun hier Information zu erhalten.
    Ich bin umgezogen, bekomme mein Geld noch bis 31.7. vom alten Amt und erst dann vom neuen, da eine „Fallbeschreibung“ stattfinden soll. Ich habe mich beim neuen Amt aber vorgestellt, schon Mietvertrag etc. abgegeben und musste natürlich sofort zum Jobvermittler. Dort wurde mir auch so ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt, welche ich noch nicht geleistet habe. Die 8wöchige Maßnahme soll am 10.6. beginnen und ich fühlte mich total überrumpelt, da ich bis zu dem Zeitpunkt es nicht schaffe alle Atteste, welche erwünscht werden, vorzulegen.
    Meine Frage nun: Kann das neue Amt, welches ja noch nicht für mich zuständig ist, trotzdem schon einen Verwaltungsakt in Gang setzen und Sanktionen erteilen?
    Beim alten Amt haben die mich 2 Jahre in Ruhe gelassen, da ich schwer Herzkrank und zu den Ü50+ gehöre, was der neue Jobberater absolut schrecklich fand und sogar meinte, er müsse mit denen mal reden, das geht so ja gar nicht.

    • Sehr geehrte Sabine M.,

      hier über die Kommentarfuktion kann ich keine konkrete Rechtsberatung leisten.
      Die Kommentarmöglichkeit ist dafür da, dass Leser über die Themen der Artikel diskutieren können.
      Für online-Beratung wenden Sie sich gegebenenfalls bitte direkt an mich per Email oder Telefon.
      Dies kostet natürlich dann auch etwas. Sollten Sie sich das nicht leisten können, könnte
      Beratungshilfe in Betracht kommen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Luisa Milazzo
      Rechtsanwältin

  18. Hallo liebes Forum.

    Die Unterschrift mit dem Zusatz „Unter Vorbehalt“ hat scheinbar schon Vielen geholfen.
    Wenn es nichts ausmacht, würde ich folgenden Link gerne verbreiten.:

    Link wurde entfernt von Rechtsanwältin Milazzo

    Dort kann sich jeder gerne selber ein Urteil drüber bilden.
    @ Luisa Milazzo: Sanktionen gibt es leider noch, da sich die meisten Menschen damit nicht befassen, weil sie z.B. Angst vor den Behörden haben. Vielen fehlt auch die Kraft sich dagegen zu wehren. Natürlich ist es am Besten gar nichts beim Jobcenter zu unterschreiben, ausser die Weiterbewilligungsanträge.
    1. Wenn ich nicht unterschreibe, kommt der VA und ich muss Widerspruch und Klage beim Sozialgericht erheben.
    2. Wenn ich mit dem Zusatz „Unter Vorbehalt“ unterschreibe, sitze ich am längeren Hebel, da ich unterschrieben habe, aber „Unter Vorbehalt…“. Somit habe ich mehr Zeit, um die Feststellungsklagen ggf. mit Hilfe eines Anwaltes auszubaldowern.

    Auf jedenfall die EGV nach der Vorladung beim Jobcenter erst mit nach Hause nehmen. NIE DIREKT DORT UNTERSCHREIBEN! Alles genauestens durchlesen und nach Möglichkeit einem Anwalt aushändigen. Der sollte auch alles durchlesen.

    • @flashboy85:

      Den Link habe ich entfernt, weil ich die Inhalte der Seite die Sie verlinken wollten für zu einem nicht unerheblichen Teil für falsch oder sogar gefährlich halte. Dies betrifft nicht nur die Teile zur EGV sondern auch anderes, wie z.B. die Leugnung des menschengeschaffenen Klimawandels. Von derartigen Inhalten halte ich sehr wenig. Auch halte ich sehr wenig von der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, so verlockend es auch klingen mag. Ein solches kann wunderbar zu Sozialstaatsabbau sowie zu Entdemokratisierung führen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen hat stark entmündigendes Potential. Aber das ist ein anderes Thema.

      Dass es die Sanktionen noch gibt, liegt meines Erachtens nicht einfach nur daran, dass sich zu wenige betroffene Menschen wehren. So einfach sehe ich die Welt nicht. Ich denke es ist eine politische Entscheidung für dieses Sanktionssystem. Aus der von Ihnen zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann auch nicht geschlossen werden, dass Sanktionen verfassungswidrig wären. Denn das Bundesverfassungsgericht schließt nicht aus, dass die Gewährung des Existenzminimums auch an Bedingungen geknüpft wird.

      Das Bedürfnis vieler Menschen, nicht von anderen Menschen ausgebeutet zu werden, sprich nicht für andere arbeiten zu müssen, die gut für sich selbst sorgen könnten, ist als solches selbstverständlich berechtigt. Daraus kann und darf man zwar nicht schließen, dass wer nicht arbeitet auch nicht essen dürfe. Das wäre zu tiefst unsozial. Soziales Handeln bedeutet aber nicht, dass man sich nach Belieben von anderen Menschen ausbeuten lassen muss.

      Das System mit den Eingliederungsvereinbarungen krankt meines Erachtens nach nicht daran, dass Sozialleistungen an Bedingungen geknüpft werden. Es krankt vielmehr daran, dass die darin vorgesehenen Schritte allzu oft nicht dazu geeignet sind, den Betroffenen dazu zu verhelfen, sich mit den eigenen Fähigkeiten und Talenten wieder oder erstmals sinnvoll einbringen zu können.

      Luisa Milazzo
      Rechtsanwältin

      • Wie wird das hier in der BRD weitergehen mit Hartz IV? Was denken Sie denn? Wird dieser perfide Politterror ewig weitergehen?
        Durch die Automatisierungstechnik werden immer mehr Arbeitsplätze verloren gehen. Die Jobcenter spielen m.M.n. Arbeitsmarktsimulation. Es werden nie mehr tausende von Menschen geben, die abends aus den Fabriken herausströmen. Diese Zeiten sind vorbei.
        Hartz IV ist auch nur ein Symptom. Das wahre Übel auf dieser Welt ist das derzeitige ungedeckte Papiergedsystem. Der Crash steht auch in Deutschland bald vor der Tür.

        • @flaschboy85:
          Wenn Sie hier „das ungedeckte Papiergeldsystem“ zum „wahren Übel auf dieser Welt“ erklären, denken Sie insoweit offenbar wie Oliver Janich und seine „Partei der Vernuft“ (schade, wie mit dem Wort „Vernuft“ umgegangen wird).
          Kurz gesagt halte ich überhaupt nichts von derartigen Ideen und verorte diese im Bereich der Verschwörungstheorien irgendwo neben dem Antisemitismus und den Chemtrails. Gerade das Beispiel des Antisemitismus lehrt leider, dass in Verschwörungstheorien ein äußerst gefährliches Potential steckt, das sich leider auch bisweilen realisiert.

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