Einstweiliger Rechtsschutz

Wenn Sie auf eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr warten können gibt es Hilfe: Einstweiliger Rechtsschutz!

Dabei handelt es sich um gerichtliche Eilverfahren.

Hauptverfahren vor dem Sozialgericht dauern normalerweise sehr lange, oft sogar mehrere Jahre. Häufig jedoch ist es im Sozialrecht wichtig, dass Sie schnell gerichtliche Hilfe bekommen. Denn wer verkraftet es schon, längere Zeit ohne die Leistungen der Behörden auszukommen, die doch meist gerade dazu dienen, zu helfen, wo Menschen sich selbst nicht mehr helfen können?

Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, auf eine schnelle Entscheidung angewiesen sind müssen Sie, eventuell auch schon im Widerspruchsverfahren, den Weg zum Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gehen.
Auch hierfür steht Ihnen gegebenenfalls rechtsanwaltliche Hilfe im Rahmen der Beratungshilfe zu.

Es handelt sich dabei um ein Eilverfahren, bei dem Sie besondere Eilbedürftigkeit nachweisen müssen. Die liegt z.B. vor, wenn Ihnen die Obdachlosigkeit droht, oder falsche Bescheide dazu führen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, insbesondere dann, wenn Sie keine Lebensmittel mehr erwerben können. Aber auch weniger gravierende Nachteile für Sie, die später schwer oder gar nicht mehr rückgängig gemacht werden  können, begründen bisweilen eine Eilbedürftigkeit.

 

5 Gedanken zu „Einstweiliger Rechtsschutz

  1. Guten Tag Frau Milazzo!

    Heute habe ich vom Jobcenter einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Sozialleistungen (ALG II) zum 01.01.2015 komplet entzogen werden, der Grund ist der folgende (Zitat aus dem Schreiben):

    „Der psychologische Dienst der Arbeitsagentur für Arbeit hat Sie auf den 18.12.2014 eingeladen. Zu diesem Termin sind Sie auch erschienen. Bei der Begutachtung sind Sie jedoch Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. so dass eine abschließende Begutachtung nicht möglich war“.

    Bei dem Termin zur psychologischen Beratung (die ich angeblich selber gewünscht habe (laut Einladung), was nicht stimmt) teilte ich dem Psychologen lediglich mit, dass ich kerngesund bin und keine Beratung nötig habe. Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) würde zu meiner Zeit nicht unterschrieben, ich verweigerte die EGV zu unterschreiben. Lediglich ein Verwaltungsakt wurde erlassen.

    Können Sie mir dabei behilflich sein?

    Für kurzfristige Antwort vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,
    Alexander Seib

  2. Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Milazzo!

    Heute habe ich eine schriftliche Aufforderung erhalten, um Stellung zu nehmen, warum ich meine Eingliederungsvereinbahrung, welche ich beim persönlichem Termin im Jobcenter mit nach Hause genommen habe, bislang noch nicht unterschrieben zurückgesendet habe. Da die Unterschrift auf der Vereinbahrung im Prinzip ja freiwillg ist, möchte ich sie auch nicht so unterschreiben. Mir ist allerdings auch klar, dass jetzt ein Verwaltungsakt folgen wird. Was kann ich machen, und wie sieht es mit einem Rechtsbeistand aus. Könnten sie mich als Anwältin auch von Leipzig aus vertreten? Und muss ich als Hartzt 4 Empfängerin vorher eine Kostenübernahme stellen, oder regelt das der Anwalt?

    Ich erwarte mit großer Spannung Ihre Antwort
    und sende ihnen freundliche Grüße

    Clarissa Kilian

  3. Hallo,

    also meine Jugendhilfe endet bald und ich bin dann auf ALG2 ungewissen.
    Diesen Donnerstag habe ich bei der Arge einen Termin und da werden die auch bestimmt mit der EGV ankommen.
    Ich bin 18 Jahre alt und da meine Jugendhilfe bald endet, habe ich Anspruch auf ALG2.

    Ich habe mal eine Frage, wie der Ablauf eines Einspruches ist, wenn man gegen der EGV vorgeht und wie lange dauert sowas den ?

    Meine Jugendhilfe ende Bald und deswegen würde ich es gerne schon wissen, wie man da vorgehen kann und wo die Anlauf Stellen sind, um einen Einspruch zu machen.

  4. Sie selbst können den Widerspruch beim Jobcenter einlegen.
    Das Jobcenter hat für die Entscheidung darüber in der Regel 3 Monate Zeit.

    Manchmal nimmt sich das Jobcenter mehr Zeit. Dann können Sie eine Untätigkeitsklage Beim Sozialgericht einreichen.
    Das Sozialgericht verpflichtet das Jobcenter dann, zu entscheiden.

    Ein Eilverfahren können Sie beim Sozialgericht einleiten. Dort gibt es eine Rechtsantragstelle. Die Leute in der Rechtsantragsstelle müssen Ihnen dabei helfen.

    Sie können auch einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragen. Damit können Sie zu einer Anwältin oder einem Anwalt gehen.

    Die Hilfe der Anwältin oder des Anwalts kostet dann nur 15 €.

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