Normalerweise bekommen nur Leute, die mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können Arbeitslosengeld 1. Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme davon. Sie ist für Leute gedacht, die schon kein Krankengeld mehr bekommen aber auch noch keine Rente wegen Erwerbsminderung.
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Eingliederungsverwaltungsakt
Ein Eingliederungsverwaltungsakt ist eine behördliche Entscheidung, die erlassen werden kann, wenn eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden kann oder die Behörde es nicht sinnvoll findet, sie abzuschließen. Weiterlesen
Beistand (Sozialrecht)
In § 13 SGB X ist geregelt, dass Menschen bei sozialrechtlichen Angelegenheiten zu Behörden nicht allein hingehen müssen, sondern sich zur Unterstützung jemanden dorthin mitnehmen dürfen. Nutzen Sie dieses Recht! Beistände können z.B. ehrenamtliche Personen aus Erwerbsloseninitiativen oder Vereinen, Familienmitglieder, Freunde, usw. sein. Weiterlesen
Eingliederungsvereinbarung (EGV)
Wenn Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld 1 bekommen oder bei Hartz IV werden Sie früher oder später Bekanntschaft machen mit dem Wort Eingliederungsvereinbarung (EGV). Legt man Ihnen ein mit diesem Wort überschriebenes Schriftstück vor, unterschreiben Sie bitte nicht einfach. Weiterlesen
Untätigkeitsklage
Bisweilen kommt es vor, dass Behörden auf gestellte Anträge einfach nicht reagieren. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass man einen Antrag auf Alg 2 stellt, und darauf einfach keine Antwort bekommt.
Oder es kommt vor, dass man gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, die Behörde darauf aber einfach nicht reagiert.
Für solche Fälle gibt es die sogenannte Untätigkeitsklage. Im Sozialrecht ist diese in § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) geregelt. Weiterlesen