Nahtlosigkeitsregelung: Arbeitslosengeld 1 trotz Erwerbsminderung

Normalerweise bekommen nur Leute, die mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können Arbeitslosengeld 1. Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme davon. Sie ist für Leute gedacht, die schon kein Krankengeld mehr bekommen aber auch noch keine Rente wegen Erwerbsminderung.

Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 und Rente wegen Erwerbsminderung sind Leistungen für Menschen, die in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung eingezahlt haben.

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, steht bei einer Krankheit, die arbeitsunfähig macht, nicht gleich ohne Geld da:

  • 6 Wochen muss der Betrieb normalerweise den Lohn oder das Gehalt als sog. Entgeltfortzahlung weiter zahlen.
  • Wer dann weiterhin arbeitsunfähig ist, bekommt erst einmal Krankengeld von der Krankenkasse. Aber Krankengeld wird nach dem Ende der Entgeltfortzahlung nur höchstens 72 Wochen gezahlt. Das Ende des Krankengelds heißt Aussteuerung.

Danach stellt sich die Frage:

Wovon kann ich jetzt leben?

Wenn Sie ihren bisherigen Job nicht mehr machen können, aber noch irgendeine andere Arbeit, können Sie sich rechtzeitig vor der Aussteuerung einen neuen Job suchen. Klappt das nicht, kann Arbeitslosengeld 1 die Zeit bis zum Finden eines neuen Jobs überbrücken.

Aber was, wenn ich auch in keinem anderen Job mehr arbeiten kann?

Wenn Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können, sind Sie voll erwerbsgemindert. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann jetzt Ihren Lebensunterhalt decken.

So weit, so gut, aber in der Wirklichkeit ist das nicht so einfach:

Eine solche Rente bekommen Sie meistens nicht rechtzeitig zur Aussteuerung. Bis so ein Antrag bewilligt wird dauert es Monate. Wenn es dann noch Streit gibt, weil die Rente erst einmal abgelehnt wurde, können Widerspruch und Klage viele Jahre dauern. In der Zeit müssen Sie von irgendetwas leben.

Und genau dafür ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung da. Sie ermöglicht Ihnen, von Arbeitslosengeld 1 zu leben, bis die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung festgestellt hat. Die Arbeitsagentur muss dann das Arbeitslosengeld 1 bewilligen, obwohl Sie nicht über 3 Stunden erwerbsfähig sein können.

Erst, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 auch ausläuft (meistens nach einem Jahr), können Sie nur noch Arbeitslosengeld 2 – bzw. ab 01.01.2023 Bürgergeld – oder Sozialhilfe bekommen.

Die Regel heißt Nahtlosigkeitsregelung, weil Sie dadurch durchgehend (nahtlos) durch Leistungen der Sozialversicherung abgesichert sind.