Pflichtverteidigung

Viele meinen, wer zu arm ist, um sich in einem Strafverfahren eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen, bekomme eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger, den der Staat bezahlt. Das ist so aber falsch.

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, müssen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt selbst bezahlen, auch, wenn Sie sich das wegen geringem Einkommen und Vermögen nicht leisten können.  Hier gibt es keine Prozesskostenhilfe. Auch die Beratungshilfe gibt es dann nur eingeschränkt, nämlich nur für reine Beratung. Selbst eine Akteneinsicht bei Gericht müssen Sie selbst bezahlen, obwohl diese sehr wichtig ist, um Nachteile zu vermeiden.

In manchen Fällen sieht das Gesetz allerdings vor, dass Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Ihre Verteidigung haben müssen. Sie dürfen sich dann nicht selbst verteidigen sondern sind verpflichtet, sich eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen. Tun Sie das nicht, wird das Gericht für Sie eine Anwältin oder einen Anwalt auswählen. Immer dann, wenn Sie sich als Beschuldigter im Strafrecht nicht selbst verteidigen dürfen, spricht man von Pflichtverteidigung, der Pflicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weiterlesen