Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung wegen einer Straftat, die per Post zugestellt wird. Das Strafbefehlsverfahren ist inhaltlich nichts anderes als ein normales Verfahren vor Gericht. Es handelt sich nur um eine vereinfachte Verfahrensform im Bereich der kleineren Kriminalität.
Manche Menschen nehmen es nicht richtig ernst, wenn sie einen Strafbefehl erhalten, weil sie nicht wissen, welche Bedeutung das hat. Sie verwechseln den Strafbefehl mit einem Bußgeldbescheid, wie man ihn etwa fürs Falschparken bekommt. Auch kommt es vor, dass ein Strafbefehl mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage verwechselt wird.
Doch ein Strafbefehl ist eine richtige Verurteilung wegen einer Straftat und führt genauso zu einem Eintrag im Bundeszentralregister bzw. einer Vorstrafe, wie eine Verurteilung in einem Gerichtsprozess.
Die Verurteilung per Strafbefehl läuft zwar unscheinbar ab, ist aber keineswegs milder oder weniger schlimm als eine normale Verurteilung in einem Prozesstermin im Gerichtssaal.
Allerdings können Betroffene wenn sie schnell reagieren gegen einen Strafbefehl den sogenannten Einspruch einlegen (selbst oder über einen Anwalt). Dann wird die Sache doch noch ganz normal vor Gericht verhandelt. Trudelt ein Strafbefehl ein, reagieren Sie sofort, denn schon nach zwei Wochen ist die Einspruchsfrist abgelaufen und Sie sind dann rechtskräftig verurteilt.