Außergerichtliche rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung für Menschen, die zu wenig Geld haben, um eine Anwältin oder einen Anwalt bezahlen zu können
Beratungshilfe bedeutet , dass Sie anwaltlichen Rat und außergerichtliche rechtliche Vertretung bekommen, auch wenn Sie sich das nicht leisten können. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt wird bei Bedarf, ohne Mehrkosten für Sie, auch gegenüber Dritten tätig. Zum Beispiel schreibt sie oder er einen Widerspruch gegen einen Bescheid oder einen Brief an eine Firma, die Geld von Ihnen verlangt.
Beratungshilfe wurde früher häufig für das Sozialrecht oder das Steuerrecht abgelehnt. Doch nach heutiger Rechtsprechung wird Ihnen auch hier Beratungshilfe gewährt.
Erzählen Sie es weiter! Holen Sie sich Hilfe bei Problemen
– im Sozialrecht (z. B. „Hartz IV“, Sozialhilfe)
– Steuerrecht (z.B. Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz)
– Zivilrecht (z. B. Kaufrecht, Mietrecht,Familienrecht, Erbrecht)
– Arbeitsrecht
– Verwaltungsrecht (z. B. BAFöG, Schulrecht),
– und sogar im Verfassungsrecht (z. B.Verfassungsbeschwerden). Weiterlesen →