Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe?
Für Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren an. Wenn Sie zu wenig Geld haben, übernimmt die Prozesskostenhilfe für Sie  ganz oder teilweise den Teil der Gerichtskosten, den Sie zahlen müssen und die Kosten für Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt.
Die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite müssen Sie aber selbst zahlen, soweit Sie den Prozess verlieren.

Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Verfahrenskostenhilfe heißt die Prozesskostenhilfe in bestimmten Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei Prozessen im Familienrecht wird Ihnen dieser Begriff begegnen.

Wann gibt es keine Prozesskostenhilfe?
Wenn das Gericht für das Verfahren keine hinreichenden Erfolgsaussichten sieht und wenn der Prozess dem Gericht mutwillig erscheint, bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe.
Im Strafrecht gibt es Prozesskostenhilfe für die Nebenklage und Adhäsionsverfahren(=Opfer macht im Strafprozess Schadenersatzansprüche geltend). Der Angeklagte bekommt keine Prozesskostenhilfe.

Wann wird ein Anwalt beigeordnet?
Ihre Rechtsanwaltsgebühren werden von der Prozesskostenhilfe dann übernommen, wenn in dem Verfahren der sogenannte „Anwaltszwang“ besteht, das heißt, wenn es für Sie Pflicht ist, dass Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Prozessgegner eine Anwältin oder einen Anwalt hat oder wenn das Gericht meint, dass es erforderlich ist, dass Sie von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten werden.
Das nennt sich dann Beiordnung.

Wenn die Prozesskostenhilfe Ihre Kosten nicht vollständig übernimmt…
… müssen Sie in monatlichen Raten die anfallenden Prozesskosten bezahlen. Wie hoch diese Raten sind, hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Sie müssen höchstens 48 Monatsraten zahlen. Den Rest übernimmt die Prozesskostenhilfe.

Wie beantrage ich die Prozesskostenhilfe?
Wie bei der Beratungshilfe brauchen Sie auch hier allerhand Belege über Ihre finanzielle Situation. Diese müssen Sie bei der Anwältin oder dem Anwalt abgeben und ein Formular dazu ausfüllen.
Die Anwältin oder der Anwalt wird dann für Sie die Prozesskostenhilfe unter ihrer oder seiner Beiordnung beantragen. Dabei schreibt sie oder er auch, warum der Prozess die erforderliche Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.
Nur, wenn eine Beiordnung nicht möglich ist, müssen Sie die Prozesskostenhilfe selbst beantragen. Hierzu gehen Sie zur Rechtsantragstelle (wo es auch die Berchtigungsscheine für Beratungshilfe gibt).