Beratungshilfe

Außergerichtliche rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung für Menschen, die zu wenig Geld haben, um eine Anwältin oder einen Anwalt bezahlen zu können

Beratungshilfe bedeutet , dass Sie anwaltlichen Rat und außergerichtliche rechtliche Vertretung bekommen, auch wenn Sie sich das nicht leisten können. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt wird bei Bedarf, ohne Mehrkosten für Sie, auch gegenüber Dritten tätig.  Zum Beispiel schreibt sie oder er einen Widerspruch gegen einen Bescheid oder einen Brief an eine Firma, die Geld von Ihnen verlangt.

Beratungshilfe wurde früher häufig für das Sozialrecht oder das Steuerrecht abgelehnt. Doch nach heutiger Rechtsprechung wird Ihnen auch hier Beratungshilfe gewährt.
Erzählen Sie es weiter!  Holen Sie sich Hilfe bei Problemen

– im Sozialrecht (z. B. „Hartz IV“, Sozialhilfe)
– Steuerrecht (z.B. Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz)
– Zivilrecht (z. B. Kaufrecht, Mietrecht,Familienrecht, Erbrecht)
– Arbeitsrecht
– Verwaltungsrecht (z. B. BAFöG, Schulrecht),
– und sogar im Verfassungsrecht (z. B.Verfassungsbeschwerden).

Eine Ausnahme stellen das Strafrecht und das Bußgeldrecht dar. Hier können Sie zwar anwaltliche Beratung bekommen, aber Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann leider nicht nach außen für Sie auftreten und z.B. keine Akteneinsicht für Sie beantragen. Wenn Sie strafrechtliche Probleme haben kann es also sein, dass Sie Ihren Anwalt selbst zahlen müssen, obwohl Sie wenig Geld haben.

Mehr dazu erfahren Sie im Text über Pflichtverteidigung.

So bekommen Sie Beratungshilfe – ohne Bürokratie geht es leider nicht:
1. Sie sammeln Nachweise über ihr Einkommen und Vermögen (z.B. aktuelle Kontoauszüge, Bescheide, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise über Verbindlichkeiten, z.B. Unterhaltspflicht)
2. Sie gehen damit zur Rechtsantragsstelle ihres zuständigen Amtsgerichts.
(In Leipzig: AG Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64 im Erdgeschoss im rechten Gang. Öffnungszeiten: Mo. u. Do. 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Di.8-12 Uhr und 13 Uhr, Mi u. Fr 8-12 Uhr)
3. Sie erzählen dort von Ihrem Problem und legen die Nachweise vor.
4. Sie bekommen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe.
5. Mit diesem Schein gehen Sie zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt.

Wann wird Beratungshilfe abgelehnt?
Keine Beratungshilfe bekommen Sie, wenn andere Hilfe, z.B. durch eine Beratungsstelle zumutbar ist, oder bei „Mutwilligkeit“. Gemeint sind damit insbesondere Fälle, in denen ein Mensch, der seinen Anwalt selbst bezahlen müsste, nicht zum Anwalt gehen würde.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Schein bekomme?
Gegen die Ablehnung der Beratungshilfe ist der Rechtsbehelf der Erinnerung möglich, die nicht fristgebunden ist. Die Erinnerung legen Sie auch beim Rechtspfleger ein. Wenn dieser dann weiterhin die Beratungshilfe ablehnt, gibt es eine Gerichtsentscheidung darüber. Kommt hier wieder eine Ablehnung heraus, bleibt leider nur nocht der Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Um zu vermeiden, dass die Beratungshilfe abgelehnt wird, lesen Sie sich meinen Ratgeber zu Problemen bei der Beantragung der Beratungshilfe durch, bevor Sie zum Amtsgericht gehen.

6 Gedanken zu „Beratungshilfe

  1. Haha….Hab auch Beratungshilfe und Prozesskostenbeihilfe beantragen wollen aber hier in Bad cannstatt(Stuttgart) wurde ich von deM rechtspfleger wieder weggeschickt mit den Worten: “ Darauf haben sie keinen Anspruch!“
    Ich habe mir daraufhin das Geld für einen Anwalt zusammenleihen müssen der mior dann wiederum gesagt hat: „Ja in Cannstatt wird einem vom rechtspfleger alles irgendwie abgelehnt.Der dreht sogar den Leuten das Wort im Mund rum und behauptet dann die Person hätte es so gesagt. Bei Ausländern versteht er kaum ein Wort und lehnt mal alles ab.“
    Heraus kam: Ich hatte den Anspruch.
    Menschen die Hartz4 beziehen werden immer mehr aus diesem Anspruch ausgeschlossen. Das wurde mir hier schon von vielen Menschen bestätigt. Diese hatten im nachhinein dann doch Anspruch auf die Beratung.
    Der Rechtsstaat ist nur für Menschen mit Geld. Und die brauchen ja zum Glück keine Prozesskostenbeihilfe oder dergleichen.

    • Das ist keine Besonderheit von Bad Cannstatt, sondern wird mir hier aus Leipzig leider auch immer wieder berichtet.
      Darum empfehle ich allen, nicht allein zum Amtsgericht zu gehen, wenn Beratungshilfe beantragt werden muss und zuvor sich den Artikel über Probleme bei der Beantragung der Beratungshilfe durchzulesen.

      Wichtig ist vor allem, sich nicht abwimmeln zu lassen, schon gar nicht beim Pförtner (!) sondern sich falls die Beratungshilfe abgelehnt wird dies SCHRIFTLICH von der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger geben zu lassen, um dann dagegen vorzugehen.

      Manchmal helfen Erwerbsloseninitiativen usw. auch bei der Beantragung der Beratungshilfe. Es ist schade, dass es so weit gekommen ist, dass das notwendig ist. Sie haben Recht. Es ist eine Gefahr für denn Rechtsstaat, was da bisweilen in Amtsgerichten im Zusammenhang mit der Beratungshilfe vor sich geht. Deshalb rate ich dazu, das NICHT einfach hinzunehmen.

  2. Es gibt leider auch den umgekehrten Fall: es wird BerH/PKH bewilligt, weil der Antragsteller seine Rechte kennt und sich nicht abwimmeln lässt, aber die Anwälte sind sich dann zu fein für dieses Honorar zu arbeiten. Egal ob es ein einfacher Fall oder ein undankbarer Fall ist. Es wird argumentiert, man wäre ausgelastet, da die Juristen ja wissen, dass im Grunde eine Verpflichtung besteht dieses Mandat anzunehmen. Auch die Tatsache, dass außerhalb der PKH/BerH gerne die Höchstsätze genommen werden, die in keiner Relation zu Kosten und Aufwand des Juristen stehen, spricht Bände.

    Mir sind nun bestimmt schon mehrere Tausend Euro dadurch verloren gegangen (v.a. Baurecht). Eine weitere Sache (Telekommunikationsrecht) verjährt in 2 Monaten bzw. dürfte eh verwirkt sein (BerH-Schein ist schon fast 2 Jahre alt). Ich habe gar keine Lust mehr, meine Zeit mit Juristen zu vergeuden, die nur schnelles Geld machen wollen und unmotiviert sind.

  3. Mein Beratungshilfeschein wurde von Rechanwalt. Er hat gesagt bekommt er nur 20 € für den Beratung. Mein Eindruck ist dass entweder er verarscht mich oder er hat wenig Ahnung dass mein Vertrauen über sein Kompetenz verloren ist. Ich mochte andere Anwalt wechseln aber muss dann zwei Anwälten zu bezahlen. Was kann ich noch machen? Ich habe nur so gering Einkommen.

  4. Sie sagen es Siegfried Caccia, ich hab es heute erlebt Beratungshilfe beim Anwalt ist weg für 2 Seiten Papier (das hätte ich mir auch aus den Internet ziehen können) und den Anwalt hab ich nicht mal gesehen. Die 15Euro und den weg zum Amtsgericht hätte ich mir sparen können. tolle Beratung mein Recht kann ich vergessen weil für den selben Fall gibt es keine Beratungshilfe noch einmal.

  5. Genau Caccia Sie sagen es, sowas in der art hab ich gestern auch erlebt. mein recht kann ich vergessen und ich wollte nur eine überprüfung von einer egv haben.

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