Allgemeinverfügung wegen Corona

In Sachsen wurde eine Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt. Enthalten ist auch eine Liste der triftigen Gründe. In dieser Liste heißt es unter anderem: „Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs“ sei ein triftiger Grund. Doch was heißt das? Kann ich mich wehren, wenn die Polizei mich beim Sport treiben anspricht und strafrechtliche Maßnahmen gegen mich ankündigt? Weiterlesen