Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen

Heute früh muss ich als Meldung der dpa lesen: „Wagenknecht: Keine Leistungen für abgelehnte Asylbewerber“. Sind die Grundsätze unserer Verfassung wirklich so schwer zu verstehen? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat und die Würde des Menschen ist hierzulande unantastbar, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Wahrscheinlich kann es nicht oft genug gesagt werden: Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gehört zum unabänderlichen Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es gilt für alle Menschen ohne Unterschied.

Mit dem Bundesverfassungsgericht gesprochen: „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums […]. Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. […] Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“ (Quelle: Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10)

Warum kommen von Links, von Rechts und aus der politischen Mitte (siehe die Äußerungen von Jens Spahn) trotzdem immer wieder Vorschläge, die den Kern unserer Verfassung missachten?

Nochmal: Auch die Würde abgelehnter Asylsuchender ist unantastbar. Sie haben wie alle anderen das Recht, in Würde zu Leben. Wer sich die Mittel dafür mangels Arbeitserlaubnis nicht selbst beschaffen darf, muss sie eben vom Staat bekommen. Das ist doch nicht kompliziert.