Widerspruch

Gegen Bescheide im Sozialrecht müssen Sie bevor Sie Klagen in der Regel einen Widerspruch bei der betreffenden Behörde einlegen. Auf Ihrem Bescheid sollte stehen, innerhalb welcher Frist das geschehen soll.

Im Sozialrecht ist für Sie als Betroffene Person das Widerspruchsverfahren gegen einen fehlerhaften Bescheid kostenlos. Auch dann, wenn Sie das Widerspruchsverfahren verlieren sollten, fallen für Sie keine Verfahrensgebühren an.

Sie können auch schon im Widerspruchsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Sie sich dies nicht leisten können, können Sie gegebenenfalls im Rahmen der Beratungshilfe anwaltliche Beratung und Vertretung inn Anspruch nehmen. Für Sie fallen dann nur 10 € (ab 1.8.2013 sind es 15 €!) für die Anwaltstätigkeit an.

SGB II

Mit SGB II wird das zweite Sozialgesetzbuch abgekürzt. Es regelt die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Alg 2, gemeinhin bekannt als Hartz 4.
Das ist also gemeint, wenn von Leistungen nach dem SGB II die Rede ist.

Update: Ab 01.01.2023 ist das „Ende von Hartz 4“ von der Ampelregierung geplant. Es wird weiterhin Leistungen nach dem SGB II geben und auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende, aber die Leistung, die heute ALG 2 ( = Arbeitslosengeld 2) heißt wird umbenannt in Bürgergeld.

Erinnerung gegen die Ablehnung der Beratungshilfe

Häufiger als noch vor wenigen Jahren wird bei den Rechtsantragsstellen die Beratungshilfe abgelehnt. Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, sich diese aber nicht leisten können, und Sie werden bei Gericht von der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger weggeschickt, so sind Sie nicht rechtslos:
Schickt man Sie nur mündlich weg, so bestehen Sie auf eine schriftliche Entscheidung. Gegen diese können Sie dann vorgehen. Was beim Bescheid einer Sozialbehörde der Widerspruch ist heißt bei der Versagung der Beratungshilfe Erinnerung. Sagen Sie bei der Rechtsantragsstelle, dass Sie die Erinnerung gegen die Ablehnung der Beratungshilfe einlegen möchten und dass diese zu Protokoll genommen werden soll.
Dann muss ein Richter/eine Richterin entscheiden.

Was nicht geht: Sie können keine Beratungshilfe für das Erinnerungsverfahren wegen Ablehnung der Beratungshilfe als Solches bekommen.

Das das Recht auf Beratungshilfe auch durchsetzbar ist, sollte alle interessieren,  die wert darauf legen, dass der Rechtsstaat für alle gilt: Unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Einstweiliger Rechtsschutz

Wenn Sie auf eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr warten können gibt es Hilfe: Einstweiliger Rechtsschutz!

Dabei handelt es sich um gerichtliche Eilverfahren.

Hauptverfahren vor dem Sozialgericht dauern normalerweise sehr lange, oft sogar mehrere Jahre. Häufig jedoch ist es im Sozialrecht wichtig, dass Sie schnell gerichtliche Hilfe bekommen. Denn wer verkraftet es schon, längere Zeit ohne die Leistungen der Behörden auszukommen, die doch meist gerade dazu dienen, zu helfen, wo Menschen sich selbst nicht mehr helfen können?

Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, auf eine schnelle Entscheidung angewiesen sind müssen Sie, eventuell auch schon im Widerspruchsverfahren, den Weg zum Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gehen.
Auch hierfür steht Ihnen gegebenenfalls rechtsanwaltliche Hilfe im Rahmen der Beratungshilfe zu.

Es handelt sich dabei um ein Eilverfahren, bei dem Sie besondere Eilbedürftigkeit nachweisen müssen. Die liegt z.B. vor, wenn Ihnen die Obdachlosigkeit droht, oder falsche Bescheide dazu führen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, insbesondere dann, wenn Sie keine Lebensmittel mehr erwerben können. Aber auch weniger gravierende Nachteile für Sie, die später schwer oder gar nicht mehr rückgängig gemacht werden  können, begründen bisweilen eine Eilbedürftigkeit.

 

Aufstocken

In der Sprache der Arbeitsagentur bedeutet Aufstocken, neben Alg 1 Leistungen aus dem SGB III auch Alg 2 Leistungen nach dem SGB II, also Hartz 4 zu beziehen.
Aufstocker sind demnach Menschen, die zu wenig Arbeitslosengeld 1 bekommen, um davon leben zu können. Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall den Hartz 4 Antrag rechtzeitig stellen, da das aufstockende Alg 2 nur rückwirkend für den Monat der Antragsstellung gezahlt wird. Passen Sie auf, die Frist nicht zu verpassen!

Aufstocken in der öffentlichen Diskussion und in der Umgangssprache bedeutet, Alg 2 (Hartz 4) zu bekommen, neben einer Arbeit in Teil- oder Vollzeit.

Die Hartz 4 gesetze haben dazu geführt, dass sich in Deutschland ein zuvor nicht da gewesener Niedriglohnsektor ausgebildet hat.
Wenn das Geld trotz Arbeit nicht reicht, kann ein Hartz 4 -Antrag sinnvoll sein. Auch, wenn die Leistungen Arbeitslosengeld 2 heißen sind sie gerade NICHT an Arbeitslosigkeit gebunden.

Beachten Sie, dass beim ALG 2 unerheblich ist, ob Sie mehr oder weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten. Der Begriff Arbeitslosengeld führt hier in die Irre.
Nur das Arbeitslosengeld 1 setzt Arbeitslosigkeit voraus.

Wenn Sie arbeiten gelten Einkommensfreibeträge, so dass Sie auch dann Anspruch auf Hartz 4 Leistungen, also Alg 2 haben können, wenn Sie mehr Geld verdienen, als die Hartz 4 Leistungen vorsehen.

Wegen der Freibeträge kann ein Hartz 4 Antrag daher zum Teil auch  dann noch sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Miete aus Ihrem eigenen Einkommen bezahlen können und  ihr restliches Einkommen über den für Sie bzw. Ihre Familie relevanten Regelsätzen liegt.

Für Aufstocker im umgangssprachlichen Sinne gilt nämlich: Wer arbeitet soll immer mehr haben, als wer nicht arbeitet.

Beachten Sie, wenn Sie überlegen, als Aufstocker Hartz 4 zu beantragen, dass damit eine ganze Menge Bürokratie und Stress verbunden ist und Ihre Freiheit eingeschränkt wird, obwohl Sie arbeiten.
Deshalb kann es in manchen Fällen sinnvoller sein, wenn Sie statt Hartz 4 Wohngeld sowie gegebenenfalls Kinderzuschlag beantragen.