Mit SGB II wird das zweite Sozialgesetzbuch abgekürzt. Es regelt die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Alg 2, gemeinhin bekannt als Hartz 4.
Das ist also gemeint, wenn von Leistungen nach dem SGB II die Rede ist.
Mit SGB II wird das zweite Sozialgesetzbuch abgekürzt. Es regelt die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Alg 2, gemeinhin bekannt als Hartz 4.
Das ist also gemeint, wenn von Leistungen nach dem SGB II die Rede ist.