Wenn Sie auf eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr warten können gibt es Hilfe: Einstweiliger Rechtsschutz!
Dabei handelt es sich um gerichtliche Eilverfahren.
Hauptverfahren vor dem Sozialgericht dauern normalerweise sehr lange, oft sogar mehrere Jahre. Häufig jedoch ist es im Sozialrecht wichtig, dass Sie schnell gerichtliche Hilfe bekommen. Denn wer verkraftet es schon, längere Zeit ohne die Leistungen der Behörden auszukommen, die doch meist gerade dazu dienen, zu helfen, wo Menschen sich selbst nicht mehr helfen können?
Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, auf eine schnelle Entscheidung angewiesen sind müssen Sie, eventuell auch schon im Widerspruchsverfahren, den Weg zum Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gehen.
Auch hierfür steht Ihnen gegebenenfalls rechtsanwaltliche Hilfe im Rahmen der Beratungshilfe zu.
Es handelt sich dabei um ein Eilverfahren, bei dem Sie besondere Eilbedürftigkeit nachweisen müssen. Die liegt z.B. vor, wenn Ihnen die Obdachlosigkeit droht, oder falsche Bescheide dazu führen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, insbesondere dann, wenn Sie keine Lebensmittel mehr erwerben können. Aber auch weniger gravierende Nachteile für Sie, die später schwer oder gar nicht mehr rückgängig gemacht werden können, begründen bisweilen eine Eilbedürftigkeit.