Einstweiliger Rechtsschutz

Wenn Sie auf eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr warten können gibt es Hilfe: Einstweiliger Rechtsschutz!

Dabei handelt es sich um gerichtliche Eilverfahren.

Hauptverfahren vor dem Sozialgericht dauern normalerweise sehr lange, oft sogar mehrere Jahre. Häufig jedoch ist es im Sozialrecht wichtig, dass Sie schnell gerichtliche Hilfe bekommen. Denn wer verkraftet es schon, längere Zeit ohne die Leistungen der Behörden auszukommen, die doch meist gerade dazu dienen, zu helfen, wo Menschen sich selbst nicht mehr helfen können?

Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, auf eine schnelle Entscheidung angewiesen sind müssen Sie, eventuell auch schon im Widerspruchsverfahren, den Weg zum Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gehen.
Auch hierfür steht Ihnen gegebenenfalls rechtsanwaltliche Hilfe im Rahmen der Beratungshilfe zu.

Es handelt sich dabei um ein Eilverfahren, bei dem Sie besondere Eilbedürftigkeit nachweisen müssen. Die liegt z.B. vor, wenn Ihnen die Obdachlosigkeit droht, oder falsche Bescheide dazu führen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, insbesondere dann, wenn Sie keine Lebensmittel mehr erwerben können. Aber auch weniger gravierende Nachteile für Sie, die später schwer oder gar nicht mehr rückgängig gemacht werden  können, begründen bisweilen eine Eilbedürftigkeit.

 

Aufstocken

In der Sprache der Arbeitsagentur bedeutet Aufstocken, neben Alg 1 Leistungen aus dem SGB III auch Alg 2 Leistungen nach dem SGB II, also Hartz 4 zu beziehen.
Aufstocker sind demnach Menschen, die zu wenig Arbeitslosengeld 1 bekommen, um davon leben zu können. Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall den Hartz 4 Antrag rechtzeitig stellen, da das aufstockende Alg 2 nur rückwirkend für den Monat der Antragsstellung gezahlt wird. Passen Sie auf, die Frist nicht zu verpassen!

Aufstocken in der öffentlichen Diskussion und in der Umgangssprache bedeutet, Alg 2 (Hartz 4) zu bekommen, neben einer Arbeit in Teil- oder Vollzeit.

Die Hartz 4 gesetze haben dazu geführt, dass sich in Deutschland ein zuvor nicht da gewesener Niedriglohnsektor ausgebildet hat.
Wenn das Geld trotz Arbeit nicht reicht, kann ein Hartz 4 -Antrag sinnvoll sein. Auch, wenn die Leistungen Arbeitslosengeld 2 heißen sind sie gerade NICHT an Arbeitslosigkeit gebunden.

Beachten Sie, dass beim ALG 2 unerheblich ist, ob Sie mehr oder weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten. Der Begriff Arbeitslosengeld führt hier in die Irre.
Nur das Arbeitslosengeld 1 setzt Arbeitslosigkeit voraus.

Wenn Sie arbeiten gelten Einkommensfreibeträge, so dass Sie auch dann Anspruch auf Hartz 4 Leistungen, also Alg 2 haben können, wenn Sie mehr Geld verdienen, als die Hartz 4 Leistungen vorsehen.

Wegen der Freibeträge kann ein Hartz 4 Antrag daher zum Teil auch  dann noch sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Miete aus Ihrem eigenen Einkommen bezahlen können und  ihr restliches Einkommen über den für Sie bzw. Ihre Familie relevanten Regelsätzen liegt.

Für Aufstocker im umgangssprachlichen Sinne gilt nämlich: Wer arbeitet soll immer mehr haben, als wer nicht arbeitet.

Beachten Sie, wenn Sie überlegen, als Aufstocker Hartz 4 zu beantragen, dass damit eine ganze Menge Bürokratie und Stress verbunden ist und Ihre Freiheit eingeschränkt wird, obwohl Sie arbeiten.
Deshalb kann es in manchen Fällen sinnvoller sein, wenn Sie statt Hartz 4 Wohngeld sowie gegebenenfalls Kinderzuschlag beantragen.

Arbeitsmarktrente

Die Arbeitsmarktrente gehört dem Recht der Rente wegen Erwerbsminderung an. Sie wird in bestimmten Fällen gewährt bei Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch in Teilzeit arbeiten können, die aber theoretisch noch mehr als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können.

Diese Menschen erhalten im Normalfall nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die deutlich niedriger ist, als die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Praktisch haben diese Menschen bisweilen keine Möglichkeit, eine entsprechende Teilzeitstelle zu finden. Sie können daher, wenn es für Sie auf dem Arbeitsmarkt keine geeigneten Teilzeitstellen gibt, Anspruch auf volle Rente wegen Erwerbsminderung haben. Man spricht hier vom verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt und in Folge dessen von einer Arbeitsmarktrente.

Wird eine Arbeitsmarktrente verwehrt, können im Einzelfall ein Widerspruch sowie Klage eine Klage vor dem Sozialgericht angebracht sein.

Arbeitslosengeld 1(Alg 1)

Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, und ist im SGB III geregelt. Im Normalfall erhalten Menschen Alg 1 nur bei Arbeitslosigkeit, das heißt, wenn sie nicht oder nur weniger als 15 Wochenstunden erwerbstätig sind. Alg 1 erhalten nur Personen, die zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Alg 1 treten zum Beispiel in folgenden Fällen auf:

– Wenn unklar ist, ob eine Person überhaupt erwerbsfähig ist (oft greift in diesem Fall die sogenannte Nahtlosigkeisregelung)

– Wenn Sperrzeiten verhängt werden

– Im Zusammenhang mit sogenannten Eingliederungsvereinbarungen