Arbeitslosengeld 1(Alg 1)

Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, und ist im SGB III geregelt. Im Normalfall erhalten Menschen Alg 1 nur bei Arbeitslosigkeit, das heißt, wenn sie nicht oder nur weniger als 15 Wochenstunden erwerbstätig sind. Alg 1 erhalten nur Personen, die zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Alg 1 treten zum Beispiel in folgenden Fällen auf:

– Wenn unklar ist, ob eine Person überhaupt erwerbsfähig ist (oft greift in diesem Fall die sogenannte Nahtlosigkeisregelung)

– Wenn Sperrzeiten verhängt werden

– Im Zusammenhang mit sogenannten Eingliederungsvereinbarungen