In einigen Tagen ist es soweit. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz kommt. Kinder haben nach dem SGB VIII ein Recht auf Betreuung außerhalb der Familie. Ab August 2013 können Eltern einen Krippenplatz für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum dritten Geburtstag einklagen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag besteht der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz schon lange.
Doch was bedeutet das konkret? Was passiert, wenn ein Kind keinen Platz in der Krippe oder im Kindergarten bekommt? Weiterlesen