Ein Kommentar von Rechtsanwältin Luisa Milazzo
zur Entscheidung des Landgerichts Köln vom 17.07.2018, Az: 5 O 182/16 wegen Amtshaftung für fehlerhafte Beschulung an einer Förderschule für geistig Behinderte
Alltag in Deutschland: Ein Kind wird als geistig behindert eingestuft und einer Förderschule zugewiesen. Später zeigt sich, dass in diesem Menschen weit mehr steckt, als die damaligen Gutachten vermuten ließen. Der mittlerweile Erwachsene schafft seinen Hauptschulabschluss mit guten Ergebnissen. Neu in Deutschland: Ein Gericht entscheidet, dass dieser Mensch Anspruch auf Schadenersatz hat, weil er seinen Weg lange Zeit nicht gehen durfte. Weiterlesen