Sanktionen wegen krankheitsbedingter Schusseligkeit?

SG Detmold: Jobcenter-Meldeversäumnis wegen AD(H)S bleibt sanktionsfrei

Für Menschen mit psychischen Problemen ist es oft schwer oder sogar überfordernd, die Anforderungen zu erfüllen, die das Jobcenter stellt, damit die Sozialleistungen ausgezahlt werden. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt oft weniger Geld. Manchmal werden auch Leistungen komplett gestrichen oder zunächst einbehalten. Doch wer wirklich krankheitsbedingt, trotz aller möglichen Anstrengungen, es nicht schafft, zu tun, was verlangt wird, kann sich gegen Sanktionen und Einstellung von Leistungen wehren!

 

Dies zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold: Im Urteil vom 24. August 2010 mit dem Aktenzeichen S 8 AS 302/09 hat das Gericht sinngemäß entschieden, dass eine Sanktion wegen eines verschusselten Termins beim Jobcenter zurückgenommen werden musste. Denn der Kläger litt unter AD(H)S und hatte sich den Termin falsch im Kalender notiert. Weiterlesen