Warum Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Beratungshilfe ablehnen

Viele Menschen schaffen es nicht, sich beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe zu holen. Sie finden zwar den Weg zur Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts, gehen dann aber ohne den Schein wieder hinaus. Nun habe ich bei Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nachgefragt: Wie kommt das? Was sollten die Hilfesuchenden bei der Beantragung der Beratungshilfe beachten, damit es doch klappt?

Folgende Gründe nannten die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, warum Leute einen Berechtigungsschein bisweilen nicht erhalten, obwohl diese ein Recht darauf hätten:

– Die Leute bringen nicht die notwendigen Unterlagen mit (Sozialleistungsbescheide, Kontoauszüge, Mietvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Schriftstücke zu dem Rechtsproblem usw.).

– Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind oft damit überfordert, zu verstehen, worum es den Leuten eigentlich geht.

– Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden nicht freundlich behandelt, sondern als Gegner betrachtet, so dass ein richtiges Gespräch nicht mehr möglich ist.

– Die Leute sind zu ungeduldig und gehen schon wieder, bevor die Sache geklärt werden kann.

– Manche Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger empfinden die Leute, die die Beratungshilfe beantragen als Sozialschmarotzer und lehnen auf Grund von Vorurteilen sowie mangelnder Empathie die Beratungshilfe ab. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben mir beschrieben, dass Sie Kolleginnen und Kollegen kennen, die sich so verhalten.

– Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stehen unter zu hohem Zeit- und Leistungsdruck.

Festzuhalten ist also: Manchmal liegt es wirklich allein an den Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen, dass die Leute keinen Beratungshilfeschein bekommen. Nicht selten aber liegt es einfach daran, dass es mit der Kommunikation nicht klappt. Und das liegt immer an Beiden Seiten, nicht allein an den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

Was würde nun aus Sicht der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger helfen, damit mehr Leute die einen Anspruch auf die Beratungshilfe haben auch wirklich ihren Schein erhalten? Folgendes geben diese an:

– Antragstellerinnen und Antragsteller sollten sich auf das Gespräch in der Rechtsantragstelle vorbereiten. Sie sollten alle nötigen Unterlagen zusammensuchen, kopieren und mitbringen. Außerdem sollten Sie sich in Stichpunkten aufschreiben, wie sie ihr Problem erklären wollen, um es dann später verständlich vortragen zu können.

– Antragstellerinnen und Antragsteller sollten freundlich auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zugehen und diese nicht als Gegner betrachten. Sie sollten ruhig und geduldig zuhören, was diese zu sagen haben.

– Wer nicht in der Lage ist, sein Problem klar und deutlich zu schildern und die nötigen Unterlagen zusammenzustellen sollte sich dabei von Leuten helfen lassen, die das besser können. Helfen können hier Sozialberatungen und Erwerbsloseninitiativen aber oft auch Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige. Diese können auch zur Rechtsantragstelle mitkommen.

– Antragstellerinnen und Antragsteller sollten die Beratungshilfe schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragen und nicht nur mündlich, wenn sie im Falle der Ablehnung eine schriftliche Ablehnung wünschen, gegen die sie dann mit dem Rechtsmittel der Erinnerung vorgehen wollen. Sie sollten auch ein Schriftstück mitbringen, aus dem hervorgeht, dass sie eine schriftliche Ablehnung wünschen.

Festzuhalten ist also: Wer sich gut auf den Antrag auf Beratungshilfe vorbereitet bekommt eher seinen Berechtigungsschein. Wer sich außerdem noch bei der Vorbereitung helfen lässt und sich dann auch noch zur Rechtsantragstelle von einer anderen Person begleiten lässt, hat noch bessere Chancen auf den Beratungshilfeschein.

Klar im Vorteil sind damit auch bei der Beratungshilfe Leute, die gut organisiert sind und sich gut ausdrücken können und gute soziale Bezüge haben. Menschen, die auch in belastenden Situationen ruhig und geduldig aber bestimmt sprechen und handeln können sind klar im Vorteil.

Das heißt im Umkehrschluss: Gerade die Menschen, die psychisch beeinträchtigt sind, erhalten  oft zu Unrecht keinen Beratungshilfeschein und damit auch keine rechtsanwaltliche Hilfe, obwohl sie diese dringender brauchen würden, als viele psychisch gesunde Menschen, die sich viel eher selbst helfen können.