Sozialleistungen für unfreiwillig Arbeitslose

In letzter Zeit höre und lese ich häufig eine Behauptung: Bürgergeld bekämen Menschen, die nicht arbeiten wollen, obwohl sie arbeiten können. Dabei ist Bürgergeld nur eine Leistung für Menschen, die arbeiten können und wollen oder die nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können.

Wer fordert, dass Menschen kein Bürgergeld bekommen sollen, wenn sie arbeiten können, meint oft: Wer nicht arbeiten will, soll dazu gezwungen werden. Aber die Forderung bedeutet in Wirklichkeit leider meist: Wer arbeiten kann und will, aber trotzdem keine leistbare auskömmliche Arbeit hat, soll verelenden oder sterben.

Denn es stimmt einfach nicht, dass jeder arbeitsfähige Mensch auch eine auskömmliche leistbare Arbeit finden kann. Wir sind zu großen Teilen eben nicht selbst unseres Glückes Schmied. Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig mit Arbeit verdienen können, obwohl sie arbeitsfähig sind. Zum Beispiel geben viele Betriebe Menschen wegen deren Behinderung oder Abstammung keine Arbeit. Oder sie geben ihnen nur so schlecht bezahlte Arbeit, dass es zum Leben nicht reicht.

Wer wirklich ein zumutbares Stellenangebot ablehnt, wird beim Bürgergeld sanktioniert: Es gibt eine Kürzung – erst um 10%, dann um 20% und schließlich um 30%. Und seit dem 28.3.2024 dürfen die Jobcenter das Bürgergeld sogar wieder komplett streichen, während eine Person eine konkret verfügbare Arbeit ablehnt, die deren Lebensunterhalt sichern würde.

Ende August ist mir ein Artikel von Stefan Willeke in der Zeit aufgefallen („Ich bin doch keine Maschine“, Zeit vom 28.8.2025). Das ist ein ganzseitiger Text über einen Langzeitarbeitslosen, der Bürgergeld bekommt – mit großem Foto und echtem Namen. Das allein hätte ich so schon nicht in der Zeit erwartet, denn welchen Sinn könnte es haben, einen Menschen auf diese Weise öffentlich bloßzustellen? Das habe ich auch Herrn Willeke gefragt und warte auf Antwort.

In diesem Artikel wird aber auch der Chef des Jobcenters Halle zitiert und diese Zitate haben mich als Rechtsanwältin doch sehr verwundert. Der Langzeitarbeitslose bekomme nach Angaben des Jobcenter-Chefs seit Jahren Stellenangebote, die er ablehnt, und an einem angebotenen Kooperationsplan zur Wiedereingliederung in Arbeit habe der Arbeitslose kein Interesse gehabt. Sanktionen seien bei Bürgergeldempfängern fast nicht möglich, weil die rechtlichen Hürden extrem hoch seien.

Der im Zeit-Artikel vorgestellte Langzeitarbeitslose hat mir inzwischen mitgeteilt, dass er nie einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter abgelehnt habe und dass ihm das Jobcenter Halle auch nie einen Kooperationsplan angeboten habe. Er bemüht sich gerade um eine Gegendarstellung in der Zeit.

Aber schon vorher kam mir die Sache sehr seltsam vor: Was der Jobcenter-Chef da gesagt haben soll, kann von der Rechtslage her nämlich gar nicht sein. Wenn der Langzeitarbeitslose wirklich den Kooperationsplan und konkrete Stellenangebote seit Jahren verweigert hätte, dann wären die Hürden für eine Kürzung alles andere als hoch.