Widerspruch

Gegen Bescheide im Sozialrecht müssen Sie bevor Sie Klagen in der Regel einen Widerspruch bei der betreffenden Behörde einlegen. Auf Ihrem Bescheid sollte stehen, innerhalb welcher Frist das geschehen soll.

Im Sozialrecht ist für Sie als Betroffene Person das Widerspruchsverfahren gegen einen fehlerhaften Bescheid kostenlos. Auch dann, wenn Sie das Widerspruchsverfahren verlieren sollten, fallen für Sie keine Verfahrensgebühren an.

Sie können auch schon im Widerspruchsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Sie sich dies nicht leisten können, können Sie gegebenenfalls im Rahmen der Beratungshilfe anwaltliche Beratung und Vertretung inn Anspruch nehmen. Für Sie fallen dann nur 10 € (ab 1.8.2013 sind es 15 €!) für die Anwaltstätigkeit an.

Ein Gedanke zu „Widerspruch

  1. Im Nachtrag zum Artikel:Da nur noch wenig Zeit zur antragstellung bieblt und nicht zu erwarten steht, dass das JobCenter rechtzeitig Eingangsbeste4tigungen zu den Antre4gen versendet, ist es sehr wichtig, den Antrag richtig zu stellen.Insbesondere sollte man spe4ter beweisen kf6nnen, dass der Antrag noch in 2011 gestellt wurde, sich also den Eingang beste4tigen lassen, per Fax mit Bild-Sendebericht arbeiten.oder gleich fcber einen Rechtsanwalt vorgehen.Carsten DamsRechtsanwaltTe4tigkeitsschwerpunkt Sozialrecht

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