SGB II

Mit SGB II wird das zweite Sozialgesetzbuch abgekürzt. Es regelt die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Alg 2, gemeinhin bekannt als Hartz 4.
Das ist also gemeint, wenn von Leistungen nach dem SGB II die Rede ist.

Update: Ab 01.01.2023 ist das „Ende von Hartz 4“ von der Ampelregierung geplant. Es wird weiterhin Leistungen nach dem SGB II geben und auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende, aber die Leistung, die heute ALG 2 ( = Arbeitslosengeld 2) heißt wird umbenannt in Bürgergeld.