Probleme bei der Beantragung der Beratungshilfe

So helfen Sie sich, wenn das Gericht sie wegschickt

In unserem Rechtsstaat haben alle Menschen das Recht auf anwaltliche Hilfe, auch alle, die sich diese aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Dafür gibt es die Institute der Beratungshilfe für den außergerichtlichen Bereich und der Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe für den gerichtlichen Bereich.

Das klingt gut, ist aber in der Praxis inzwischen gar nicht mehr so einfach. Regelmäßig wenden sich Leute an mich, die vom Gericht mit Ihrem Antrag auf einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe abgewiesen wurden.

Dagegen hilft nur konsequentes Einfordern der eigenen Rechte:

– Suchen Sie die Behörde nicht allein auf, sondern nehmen Sie sich jemanden zur Unterstützung mit.

– Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die Sie haben, welche mit Ihrer finanziellen Situation zu tun haben. Das sind alle Leistungsbescheide von Behörden, alle Einkommensnachweise, alle Kontoauszüge, alle Unterhaltstitel die Sie betreffen, Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über Schulden usw. .

– Nehmen Sie alle Schriftstücke mit, die Sie haben, die mit Ihrer Rechtsangelegenheit, wegen der Sie anwaltliche Hilfe suchen, zu tun haben.

– Gehen Sie informiert zum Gericht, damit Sie wissen, welche Rechte Sie wirklich haben.

– Bestehen Sie auf eine schriftliche Antragstellung und schriftliche Ablehnung, wenn versucht wird, sie mündlich abzuweisen.

– Wehren Sie sich gegen eine solche Ablehnung mit der sogenannten „Erinnerung“ (= Widerspruch gegen die Ablehnung der Beratungshilfe), die Sie nichts kostet.

Über einen Antrag auf Beratungshilfe entscheiden die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger am Amtsgericht. Rechtsuchende stellen Ihre Anträge bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte. Doch oftmals werden die Menschen gar nicht bis zu den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern durchgelassen, sondern sogar schon vorab abgewimmelt – von Menschen, die hierfür gar nicht zuständig sind und ohne die Chance zu erhalten, überhaupt einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Das brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Sie haben das Recht dazu, zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger durchgelassen zu werden und Ihren Antrag dort zu stellen. Nehmen Sie eine Person ihres Vertrauens mit, die sie hierbei unterstützt.

Wenn Sie der Rechtspflegerin bzw. dem Rechtspfleger gegenübersitzen, seien Sie auf folgende Argumente gefasst und merken Sie sich die Gegenargumente. (Am Besten Sie schreiben sich diese auf bzw. drucken sich diesen Artikel aus!) :

1. Das Argument, man solle sich an die Behörde wenden, die zur Beratung verpflichtet sei:

Bei Streitigkeiten mit Behörden, für die Leute anwaltliche Hilfe brauchen, heißt es bei Gericht meist, die Menschen sollen sich an die Behörde wenden, gegen deren Fehlverhalten sie sich doch eigentlich mit ihrer Anwältin/ ihrem Anwalt wehren wollen. Diese Auskunft erhalten viele, obwohl das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass es so nicht geht: Es ist niemandem zuzumuten, sich zur Beratung über die eigenen Rechte an die Behörde zu wenden, die einen durch falsche Entscheidungen belastet. (BVerfG, 1 BvR 40/09 vom 14.9.2009)

Weisen Sie das Gericht auf diese Entscheidung hin, notieren Sie sich Aktenzeichen und Datum, und zeigen Sie damit, dass Sie Ihre Rechte kennen. Lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion ein, bei der man versucht, Ihnen klar zu machen, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei, die für Sie nicht gilt.

Das wird oft vorgebracht, stimmt aber insofern nicht, als dass die Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in Einzelfallentscheidungen aufstellt auf andere Einzelfälle übertragbar sind.

2. Das Argument, Sie hätten sich noch nicht ausreichend selbst bemüht die Angelegenheit ohne anwaltliche Hilfe zu klären:

Viele erfahren bei Gericht, sie sollten weiter versuchen, ihre Probleme selbst zu klären, hätten sich noch nicht genug Mühe dabei gegeben. Man bittet die Menschen, einen weiteren Anruf zu tätigen, einen weiteren Brief zu schreiben oder die Behörde oder Person erneut persönlich anzusprechen.

Es stimmt, dass man nicht sofort wegen allem und jedem zum Anwalt oder zur Anwältin gehen sollte. Es stimmt aber auch, dass man nicht zu lange mit ineffektiven Mitteln gegen etwas ankämpfen sollte, wogegen man nicht ankommt und nicht warten sollte bis das sprichwörtliche „Kind in den Brunnen gefallen“ ist, also bis es zu spät ist.

Nehmen Sie deshalb zu Gericht möglichst schon Belege über Ihre vergeblichen Versuche, sich selbst zu helfen mit. Erzählen Sie dort, was Sie schon gemacht haben. Erklären Sie, warum Sie sich ohne Rechtskenntnisse nicht selbst wehren können.

3. Das Argument, man solle sich an eine Beratungsstelle, Mieterverein, Gewerkschaft etc. wenden:

Einige Leute werden an verschiedene Beratungsstellen verwiesen, die es bei den Kirchen, Mietervereinen und Gewerkschaften oder auch bei privaten Trägern gibt.

Lassen Sie sich zum einen nicht auf kostenpflichtige Angebote verweisen, für die Sie irgendwo Mitglied werden müssten. Sie sind nicht gezwungen, irgendwelchen Vereinigungen beizutreten bzw. Mitgliedsbeiträge zu entrichten, nur, um Hilfe bei Ihren Rechtsangelegenheiten zu erhalten.

Lassen Sie sich nicht auf Beratungsstellen mit langen Wartezeiten, wie z.B. Schuldnerberatungen verweisen, weil oftmals zügiges Handeln angesagt ist, damit sich Ihre Probleme nicht durch längeres Nichtstun noch massiv vergrößern. Sagen Sie bei Gericht, dass Ihnen das nicht zumutbar ist.

Lassen Sie sich nicht auf Sozialberatungsstellen verweisen, wenn es um die Lösung konkreter Rechtsprobleme geht. In den Beratungsstellen sitzen zwar oftmals sehr bemühte Menschen, jedoch übernehmen diese anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keine Haftung für ihren Rat. Die Folgen falscher Ratschläge baden im Falle der Beratungsstelle Sie selbst aus. Anwältinnen und Anwälte haften bei Fehlern und sind für diesen Fall versichert.

Die Beratungsstellen sind sehr nützlich, z.B. wenn Sie Probleme beim Ausfüllen eines Antrages haben oder allgemeine Fragen haben. Bei konkreten Rechtsproblemen dagegen ersetzen Sie nicht die Anwältin oder den Anwalt, auch wenn das Gericht dies behauptet.

Auch die anwaltlichen Beratungsstellen übrigens, die es in Sachen inzwischen im Rahmen eines Modellprojektes gibt, ersetzen nicht die Beratungshilfe! Dort soll ihnen nur eine erste rechtliche Einschätzung gegeben werden und Sie sitzen dort Anwältinnen und Anwälten gegenüber, die wenn, dann nur zufällig auf das Rechtsgebiet spezialisiert sind, das Sie betrifft. Eine komplette außergerichtliche Beratung und Vertretung gibt es da aber nicht. Hierauf aber haben Sie allerdings ein Recht!

4. Das Argument, ein Mensch mit mehr Geld hätte für ihr Problem sich keine anwaltliche Hilfe genommen, z.B. weil es um zu kleine Summen geht:

Es ist richtig, dass Menschen die genug Geld haben, um ihre Anwältin bzw. ihren Anwalt selbst zu bezahlen, oftmals wegen kleinen Beträgen keinen Streit anfangen würden. Für diese Menschen machen die Summen oft nur einen kleinen Bruchteil des eigenen Monatseinkommens aus und es ist für sie nicht schlimm, hierauf zu verzichten.

Doch ist diese Lage nicht vergleichbar mit der Situation von Leuten die am Existenzminimum leben und die daher auf jeden Cent angewiesen sind. Stellen Sie ruhig der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger die Frage, was er/sie tun würde, wenn die eingene Existenz gefährdet wäre, ob er/sie dann es immer noch nicht in Erwägung ziehen würde, sich eine Anwältin oder einen Anwalt zur Durchsetzung der eignenen Rechte zu nehmen.

Und was tun Sie, wenn alles Argumentieren nichts hilft?

Dann, bestehen Sie auf eine schriftliche Ablehnung und lassen Sie sich nicht mündlich abwimmeln! Sagen Sie, dass Sie hiergegen das Rechtsmittel der Erinnerung einlegen möchten und lassen Sie das zu Protokoll nehmen. Es wird dann ein Richter /eine Richterin über Ihre Angelegenheit entscheiden.

Und hilft auch das nicht, und Sie bekommen eine ablehnende Entscheidung der Richterin /des Richters, dann wenden Sie sich an mich. Sollte Ihnen zu Unrecht die Beratungshilfe verwehrt worden sein, so könnte der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Frage kommen. Hierfür kann ich dann für Sie die Prozesskostenhilfe beantragen.

Gegebenenfalls können wir dann auch gemeinsam überlegen, die Sache öffentlich zu machen, um damit anderen Betroffenen zu helfen. Melden Sie sich bei mir!

Luisa Milazzo

Rechtsanwältin

 

9 Gedanken zu „Probleme bei der Beantragung der Beratungshilfe

  1. Besten Dank für die sehr verständlich dargestellte, notwendige Vorgehensweise im Falle der Ablehnung von Ber.Hilfe.
    Ich habe mir erlaubt, diesen Beitrag zu übernehmen mit Quellverweis.

  2. Liebe Frau Milazzo,

    ich möchte Ihnen ein großes Kompliment dafür aussprechen, daß sie hier so explizit auf eine Sachlage hinweisen, in der sich sogar viele Ihrer Kollegen bedeckt halten oder gar zu suggerieren versuchen, dem wäre gar nicht so.
    Hier (eine größere Stadt in NRW) sind mir mehrere Fälle bekannt, wo LE -teils über Monate- von Seiten des JC hingehalten wurden, ohne Geld zu bekommen. Sie legten Widersprüche ein, ohne Erfolg.
    Dann begaben sie sich zum örtl. Amtsgericht. Zwar wurden sie dort noch anstandslos bis zu den Rechtspflegern durch gelassen, letztere sperrten sich dann aber vehement dagegen, den Beratungsschein zu bewilligen (mit genau diesen fadenscheinigen Argumenten, wie oben von Ihnen beschrieben).

    Mir selbst ist das auch schon passiert…Umzug von einem Bundesland ins Andere…Wohnung sofort gefunden…Bescheinigung vom Vermieter anstandslos erhalten…mich umgehend beim Einwohnermeldeamt angemeldet…Anmeldebescheinigung mit vorgelegt…Umzugsankündigung schon 2 Monate im Voraus zum neuen JC geschickt, mittels Einw.-Einschreiben (mit Bitte um Kenntnisnahme)…1 Monat vorher schon einen WB-Antrag beim neuen JC gestellt (mit Wirkung ab…)…dem alten JC eine Verändeerungsmitteilung geschickt (mit Wirkung ab…)…alles per Einw.-Einschreiben.

    Die Reaktion des neuen JC, als ich dann auf deren Matte stand waren u.a.;
    „Sie hätten den Antrag persönlich abgeben müssen“ (über 300km ^^)…dann „Antrag wäre angeblich nicht auffindbar“…dann „sie müssen sich noch mal ans alte JC wenden“…dann „sie müssen zunächst einer Maßnahme zustimmen, damit wir bewilligen können“…usw, usw…!

    Beim Amtsgericht konnte ich alles schriftlich belegen, auch das ich bereits extrem viele Eigenbemühungen unternommen hatte, und doch meinten sie ich könne mich ja noch mal um eine persönliche Klärung beim JC bemühen. Ich blieb hart, das Gespräch dauerte über 60 Min., dann gab ich auf (würde ich heute nicht mehr). Allerdings auch nur weil der Rechtspfleger mich direkt bei einer spez. Schlichtungsstelle des JC anmeldete.
    Und siehe da, dort wurde mir tatsächlich gut geholfen…eine seltene Ausnahme!

    Schön, daß es noch Menschen wie Sie gibt, die noch die Bereitschaft haben auch mal über ihren eigenen Tellerrand hinweg zu schauen, auch wenn Sie selbst nicht am unteren Ende des Existenzminimum stehen! *thumbs up*

    Wie oben schon erwähnt: „Nicht einmal jeder FA für Sozialrecht scheint sich dafür zu interessieren. Stattdessen bitten sie die betreffenen LE es noch einmal selbst bei den Rechtspflegern zu versuchen, denn die Beantragung einer Beratungshilfe sei ihnen zu aufwändig!“ 🙁
    Ein Teufelskreis der die LE manchmal an den Rand zur Mittellosigkeit schwemmt…oder gar darüber hinaus!

    Hochachtungsvoll,
    Frank F.

  3. Verweigerung von Reisekostenentschädigung für mittellose Personen bzw. Hartz 4 Empfänger (Mittellos bezügl. der Reisekosten).

    Link entfernt von Rechtsanwältin Milazzo
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  4. Vielen lieben Dank für Ihre Aufklärung.

    Ich probier es morgen zum vierten Mal in Folge beim Amtsgericht ein Beratungsschein zu bekommen. Das Amt behält unrechtmäßig Geld ein. Auf meine Mails, Anrufe und persönlichen Vorstellungen beim JC wurde Monatelang nicht reagiert. Rückrufe erfolgen nicht. Werde vom Empfang gar nicht erst zum Berater weitergeleitet etc.
    Also ging ich zum Amstgericht. Die sagten es ist ein tatsächlicher Fall und kein Streitfall. Ohne einen Kommentar vom JC gibts kein Beratungsschein. Schickten mich nach Hause. Solle nochmal beim JC vorstellig werden. Weitere Zeit verging, ich wieder zum Amtsgericht. Dasselbe. Diesmal machte ich aber solange einen Aufstand bis mir versprochen wurde, ein Schreiben an das JC zu schicken. Wunderbarerweise war seither der Rechtspfleger ebenso nicht mehr für mich erreichbar, weder telefonisch noch persönlich.
    Beim dritten Mal – da neuer Bescheid mit demselben Problem – ging ich erneut hin. Ein anderer Rechtspfleger sagte wieder ich müsse mehr mit dem JC kommunizieren. Ein Einschreiben tätigen und mein Problem so schildern, denn darauf muss reagiert werden, da sie ein Nachweis haben. Notfalls hätte ich das Mittel des Wiederspruchs auf den neuen Bescheid. Ich blieb dann standhaft und sagte ganz klar, dass das auf eine Klage hinauslaufen wird, da Wiedersprüche immer abgelehnt werden, und ich einen Rechtsanwalt brauche, der mir dabei hilft. Er wollte nichts davon wissen und komplementierte mich mit einem Schlag aus dem Büro unter dem Vorwand nun einen wichtigeren Termin mit einem Klient zu haben.

    Also Wiederspruch eingereicht. Abgelehnt. Jetzt will ich Klagen und ich weiß aber nicht wie ich diese Klage formulieren muss. Bin also gespannt ob ich den Schein endlich bekomme. Ansonsten hoffe ich wirklich auf einen Anwalt, der für mich das mit dem Beratungsschein hinbekommt. Allerdings bin ich mittlerweile extrem sauer und würde nur zugern mich an die BILD wenden… Es ist skandalös, wie die hilfslosen behandelt werden.

    Die ständigen Ablehnung haben soweit geführt, dass ich gegen den ersten Falsch Bescheid nichts mehr unternehmen konnte und auch bei dem neuen Bescheid wurde mir ein Beratungsschein verwehrt. Und ich habe wirklich Angst, dass es bei dem Bescheid auch wieder scheitert. Hartz 4 ist schon verdammt wenig, wenn aber monatlich fast 50 Euro noch weg sind, dann ist das schon mehr als Schikane. Fing ja schon damit an, dass ich die ersten drei Monate einer Hilfsbedürftigkeit erst gar kein Geld gesehen habe…

  5. Sehr geehrte Frau Milazzo,
    als ehrenamtlicher Begleiter eines Asylantragstellers, dessen Asylantrag abgeleht wurde, der aber subsidiären Schutz erhalten hat, wurde uns beim Amtsgericht Recklinghausen mitgeteilt, dass Beratungshilfe nur bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und nicht bei öffentlich-rechtlichen geleistet wird, da man aussergerichtlich nichts erreichen würde. Entweder man klagt oder man klagt nicht.Eine Beratungshilfe sei nicht erforderlich. Man solle direkt zum Anwalt gehen. Ist diese Verfahrensweise korrekt?

    Über eine umgehende Antwort würde ich mich sehr freuen

    Mit freundlichen Grüssen
    Karsten Bierwagen

    • Sehr geehrter Herr Bierwagen,
      nein, es ist nicht korrekt. Beratungshilfe gibt es nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im öffentlichen Recht.
      In § 2 Abs. 2 Satz 1 BerHG (Beratungshilfegesetz) heißt es: „Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt.“ Im öffentlichen Recht ist oft ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) notwendig, damit eine Klage überhaupt zulässig wird.
      Die Aussage, Beratungshilfe werde nur bei zivilrechtlichen Streitigkeiten geleistet, ist schlicht falsch.

      Mit freundlichen Grüßen

      Luisa Milazzo
      Rechtsanwältin

  6. Erst einmal Kompliment für den ausführlichen Artikel. Was ich jedoch vermisse, das ist die Ablehnung vieler Anwälte, überhaupt einen Beratungsschein anzunehmen oder nach Annahme ausser einer Beratung weiter tätig zu werden (Schriftverkehr). Mir ist es erst kürzlich passiert. Ein Fachanwalt hielt mir im Beratungsgespräch lang und breit einen Vortrag darüber, Mitglied im Mieterverein zu werden bzw. eine Rechtsschutzversicherung abschliessen zu sollen. Ansonsten hätte ich, da seiner Erfahrung nach zukünftig weitere Probleme mit dem Vermieter wohl anstünden, wohl kaum Chancen, mich dagegen zu wehren. Dies hat mich einerseits vollkommen verunsichert, da nach den negativen Erfahrungen im Mieterverein nur eine unbezahlbare Rechtsschutzversicherung infrage käme, andererseits aber auch verdeutlicht, dass man mit Beratungsschein sehr oft gar keinen Anwalt findet, der tätig wird und hilft.

  7. Sehr geehrte Frau Milazzo,
    DAS ist wirklich eine sehr gut verständliche Zusammenfassung über den Beratungshilfeschein.
    Vielen Dank!
    Ich habe mich natürlich auch erstmal abwimmeln lassen, und stehe nun vor der Hürde „Erinnerung“.
    Es ist wirklich unverständlich wieso Amtsgerichte so geizig mit diesen Beratungshilfescheinen umgehen.
    Immerhin bezahle ich dafür 15,- Euro.
    Mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich schon einen Antrag in dieser Sache hatte, aber mein Anwalt ist verstorben, und der bestellte Abwickler ist kein Anwalt für Versicherungsrecht und ich habe mir diesen Anwalt auch nicht aussuchen können.
    Ich werde weitermachen, jetzt erst RECHT!
    Mein Rat an Alle Ratsuchenden, nicht abwimmeln lassen, sondern diese guten Tipps beachten und Nerven bewahren.
    Viel Glück!

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