Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Dass dies Grundrechte verletzt, meint auch das Sozialgericht Schleswig.

Heute traf hier vorab per Fax die Entscheidung im Eilverfahren gegen den Eingliederungsbescheid ein. (Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER)

Das Sozialgericht argumentiert darin wie folgt:

Für den Erfolg einer psychiatrischen Behandlung sei Freiwilligkeit ausschlaggebend, weshalb Zwang durch das Jobcenter nicht einmal geeignet sei jemandens Leistungsfähigkeit zu bessern.

Außerdem habe auch wer Hartz 4 bekommt das Recht, selbst zu entscheiden ob bzw. wann er sich ärztlich oder psychiatrisch behandeln lässt. Zwangsbehandlung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und damit Verbesserung der Eingliederung in Arbeit sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Sollte das Jobcenter versuchen, Sie dazu zu zwingen, sich ärztlich oder therapeutisch gegen Ihren Willen behandeln zu lassen, so lassen Sie sich nicht darauf ein! Unterschreiben Sie keine Eingliederungsvereinbarung und holen Sie sich anwaltliche Hilfe, um gegen einen etwaigen Eingliederungsbescheid (auch genannt: „Die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt“) außergerichtlich sowie gerichtlich vorzugehen.

Anwaltliche Hilfe steht auch denen zu, die diese sich nicht leisten können. Weitere Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie zu wenig Geld für den Anwaltsbesuch haben, finden Sie in den Artikeln zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

 

4 Gedanken zu „Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

  1. HiHi – soetwas machen die auch grad mit mir!
    Nur das es nicht nur die Behörde ist – nein es ist der PPM Dienstleister! Das dumme an der Sache ist, ich leide wirklich und nach 23 Monaten Folter bis zur totalen Entrechtung auch ersthaft an einer Angsstörung und mein ADHS wird von der Vollbeschäftigung mit meines Erachtens nach völlig Sinnfreien Aktionen auch nich besser.

    Den einzigen Fehler in meinem Verhalten den ich mir auch wenn nich noch öfter am Tag vorwerfe ist, dass ich daran geglaubt habe, dass die die das für bezahlt werden mir zu helfen auch das richtig für mich tun. So habe ich mich soweit runter wirtschaften lassen, dass ich mir seit Wochen nicht mehr aussuchen kann, was ich esse – bei meinen Lebenmittelunverträglichkeiten wird da jede Malzeit zum Abenteuer :Q) ich mir nicht mal eine echten, also aktiven Rechtsanwalt leisten kann…Und mich mal um meine Angelegenheiten Kümmern, mit denen ich aus eigener Kraft Talent & Erfahrung meinen Lebenunterhalt selbst verdienen könnte… HÖm – wann soll ich das denn noch machen??
    Also wer noch Platz hat, schleiße mich bitte in sein Nachtgebet ein – denn was morgen ist – well das werde ich morgen sehen..
    Achja – nur zu meinem besseren Verständiniss:
    Warum machen Menschen Gesetze in denen steht dass schwache Menschen alle nur erdenklichen Möglichkeiten haben sollen um sich zu stärken & lässt sie dann so lange darum kämpfen, bis sie zu schwach sind auch nur daran zu denken einen weiteren Antrag oder Widerspruch zu schreiben?
    ‚versteh ich nich… Naja, bin ja auch blond…
    Aber wird wenigstens nich langweilg…

    Loca Luz

  2. HiHi! In HaHa Land gibt’s keine Beratungshilfe oder ähnliches – hierbt’s ne ÖRA. Da hab ich mal versucht meinen städtischen Vermieter davon zu überzeugen, dass es ne klasse Idee sei meine Wohnung entsprechend meinem neuen Mietvertrag zu sanieren – von einem Tag auf den anderen über 200DM mehr – aber chic solltes es denn ja werden… Der gute Mann hat der ÖRA geantwortet, ich sei dort für meine mit Halluzinationen einhergehende psychische Krankheit bekannt & es tue ihm ja sehr leid, dass ich nun auch die
    ÖRA damit behellige. Der Berater hat mich daraufhin beschimpft x20 & mich mit dem Worten “ das ist jetzt in Ihrer Akte vermerkt! Uns brauchen Sie nicht mehr vollzuspinnen“ rausgeschmissen…
    ‚frage mich nur, ob der nette Mann vom Amt für Wohnungspflege, dessen Dauenendicke Berichtssammlung ich dort auch vorgelet habe, einen ähnlich guten Rat bekommen hat…
    Loca Luz

  3. Die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) ersetzt in Hamburg tatsächlich die Beratungshilfe. Beratungshilfe gilt aber nur für den außergerichtlichen Bereich. Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, gibt es auch in Hamburg die Prozesskostenhilfe und sofern notwendig die Beiordnung eines frei gewählten Anwaltes oder einer Anwältin.
    Dass es psychisch belastend ist, für die eigenen Rechte zu streiten und dass dies manche davon abhält, sich gegen Unrecht zu wehren ist leider wahr. Dass es mit der Diagnose ADHS noch schwerer ist leuchtet natürlich ein. Schlimmer noch ist es z.B. bei schweren Depressionen, hindern diese doch die Betroffenen oftmals schon an kleinsten alltäglichen Erledigungen.
    Ein Misstand, der wohl mit politischen Mitteln angegangen werden sollte.

  4. Vielen Dank für die Veröffentlichung Ihrer Entscheidung, die ich auch mal in meinem Blog sozialberatung-kiel.de bzw. Hempels aufgreifen werden.
    Viele Grüße aus Kiel, HH

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