Beistand (Sozialrecht)

In § 13 SGB X ist geregelt, dass Menschen bei sozialrechtlichen Angelegenheiten zu Behörden nicht allein hingehen müssen, sondern sich zur Unterstützung jemanden dorthin mitnehmen dürfen. Nutzen Sie dieses Recht! Beistände können z.B. ehrenamtliche Personen aus Erwerbsloseninitiativen oder Vereinen, Familienmitglieder, Freunde, usw. sein.

Wenn Sie nicht allein in die Behörde kommen, herrscht oft von Anfang an ein ganz anderes und deutlich faireres Klima. Sie fühlen sich selbst nicht mehr so ausgeliefert, auch wenn es um Ihre Existenz geht und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter verhalten sich im Beisein einer dritten Person oft sachlicher und freundlicher. Zu unfairem Verhalten oder zu Rechtsverstößen lässt sich eher hinreißen, wer sich unbeobachtet fühlt.

Aber auch Missverständnisse lassen sich mit Hilfe einer selbst unbeteiligten Person viel leichter aufklären. Und auch Sie selbst können wahrscheinlich mit einem Beistand ruhiger, sachlicher und klarer Ihre Anliegen vertreten, gerade wenn Sie Grund dazu haben, sehr aufgebracht zu sein. Ein Beistand beruhigt und unterstützt.

Die Begleitung und Unterstützung durch einen Beistand darf dann die Sozialbehörde – z.B. das Sozialamt oder das Jobcenter – nicht einfach ablehnen, das heißt es darf nicht einfach so verlangen, dass der Beistand weggehen oder still sein soll. Statt dessen muss die Behörde die Zurückweisung eines Beistandes der Person, die den Beistand mitbringt, schriftlich mitteilen.

Ohne Grund kann Ihnen die Unterstützung eines Beistands auch nicht verwehrt werden. Nur, wenn ein Beistand verbotene Rechtsdienstleistungen erbringt oder „ungeeignet“ ist, darf die Behöre ihn zurückweisen. Zu sprechen darf einem Beistand nur verboten werden, wenn er oder sie „zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig“ ist. So steht es im Gesetz.

Gar nicht zurückgewiesen werden können als Beistand Rechtsanwälte oder Rechtslehrer, „selbständige Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung für ihre Mitglieder“ und noch einige andere wie z.B. Gewerkschaften.

Schade finde ich, dass ich immer wieder erlebe, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sich unwohl oder gar angegriffen fühlen, wenn Menschen mit Beistand in die Behörde kommen. Denn auch für alle, die in einer Sozialbehörde arbeiten, ist es ein großer Vorteil, wenn ein Beistand dabei ist:

Eingeschüchterte, verzweifelte Leute, die sich schlecht behandelt fühlen, reagieren nämlich viel eher selbst unfair oder im schlimmsten Fall sogar aggressiv, als solche, die sich Unterstützung mitgebracht haben und sich deshalb nicht mehr ausgeliefert fühlen.

Mein Rat: Zum Jobcenter, Sozialamt oder sonstigen Behörden: Beistand mitnehmen!