Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Dass dies Grundrechte verletzt, meint auch das Sozialgericht Schleswig.

Heute traf hier vorab per Fax die Entscheidung im Eilverfahren gegen den Eingliederungsbescheid ein. (Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER) Weiterlesen