Untätigkeitsklage

Bisweilen kommt es vor, dass Behörden auf gestellte Anträge einfach nicht reagieren. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass man einen Antrag auf Alg 2 stellt, und darauf einfach keine Antwort bekommt.

Oder es kommt vor, dass man gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, die Behörde darauf aber einfach nicht reagiert.

Für solche Fälle gibt es die sogenannte Untätigkeitsklage. Im Sozialrecht ist diese in § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) geregelt. Weiterlesen

Pflichtverteidigung

Viele meinen, wer zu arm ist, um sich in einem Strafverfahren eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen, bekomme eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger, den der Staat bezahlt. Das ist so aber falsch.

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, müssen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt selbst bezahlen, auch, wenn Sie sich das wegen geringem Einkommen und Vermögen nicht leisten können.  Hier gibt es keine Prozesskostenhilfe. Auch die Beratungshilfe gibt es dann nur eingeschränkt, nämlich nur für reine Beratung. Selbst eine Akteneinsicht bei Gericht müssen Sie selbst bezahlen, obwohl diese sehr wichtig ist, um Nachteile zu vermeiden.

In manchen Fällen sieht das Gesetz allerdings vor, dass Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Ihre Verteidigung haben müssen. Sie dürfen sich dann nicht selbst verteidigen sondern sind verpflichtet, sich eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen. Tun Sie das nicht, wird das Gericht für Sie eine Anwältin oder einen Anwalt auswählen. Immer dann, wenn Sie sich als Beschuldigter im Strafrecht nicht selbst verteidigen dürfen, spricht man von Pflichtverteidigung, der Pflicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weiterlesen

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe?
Für Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren an. Wenn Sie zu wenig Geld haben, übernimmt die Prozesskostenhilfe für Sie  ganz oder teilweise den Teil der Gerichtskosten, den Sie zahlen müssen und die Kosten für Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt.
Die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite müssen Sie aber selbst zahlen, soweit Sie den Prozess verlieren.

Was ist Verfahrenskostenhilfe?
Verfahrenskostenhilfe heißt die Prozesskostenhilfe in bestimmten Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei Prozessen im Familienrecht wird Ihnen dieser Begriff begegnen. Weiterlesen

Beratungshilfe

Außergerichtliche rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung für Menschen, die zu wenig Geld haben, um eine Anwältin oder einen Anwalt bezahlen zu können

Beratungshilfe bedeutet , dass Sie anwaltlichen Rat und außergerichtliche rechtliche Vertretung bekommen, auch wenn Sie sich das nicht leisten können. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt wird bei Bedarf, ohne Mehrkosten für Sie, auch gegenüber Dritten tätig.  Zum Beispiel schreibt sie oder er einen Widerspruch gegen einen Bescheid oder einen Brief an eine Firma, die Geld von Ihnen verlangt.

Beratungshilfe wurde früher häufig für das Sozialrecht oder das Steuerrecht abgelehnt. Doch nach heutiger Rechtsprechung wird Ihnen auch hier Beratungshilfe gewährt.
Erzählen Sie es weiter!  Holen Sie sich Hilfe bei Problemen

– im Sozialrecht (z. B. „Hartz IV“, Sozialhilfe)
– Steuerrecht (z.B. Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz)
– Zivilrecht (z. B. Kaufrecht, Mietrecht,Familienrecht, Erbrecht)
– Arbeitsrecht
– Verwaltungsrecht (z. B. BAFöG, Schulrecht),
– und sogar im Verfassungsrecht (z. B.Verfassungsbeschwerden). Weiterlesen

Sanktionen wegen krankheitsbedingter Schusseligkeit?

SG Detmold: Jobcenter-Meldeversäumnis wegen AD(H)S bleibt sanktionsfrei

Für Menschen mit psychischen Problemen ist es oft schwer oder sogar überfordernd, die Anforderungen zu erfüllen, die das Jobcenter stellt, damit die Sozialleistungen ausgezahlt werden. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt oft weniger Geld. Manchmal werden auch Leistungen komplett gestrichen oder zunächst einbehalten. Doch wer wirklich krankheitsbedingt, trotz aller möglichen Anstrengungen, es nicht schafft, zu tun, was verlangt wird, kann sich gegen Sanktionen und Einstellung von Leistungen wehren!

 

Dies zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold: Im Urteil vom 24. August 2010 mit dem Aktenzeichen S 8 AS 302/09 hat das Gericht sinngemäß entschieden, dass eine Sanktion wegen eines verschusselten Termins beim Jobcenter zurückgenommen werden musste. Denn der Kläger litt unter AD(H)S und hatte sich den Termin falsch im Kalender notiert. Weiterlesen